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Arbeitgebende dürfen ihren Beschäftigten das kostenlose oder vergünstigte Laden privater Elektro- und Hybridfahrzeuge auf dem Betriebsgelände steuerfrei ermöglichen – vorausgesetzt, die Leistung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Dies gilt laut dem Lohnsteuerhilfeverein VLH nach aktuellem Stand bis Ende 2030.

Auch das Laden außerhalb des Firmengeländes kann steuerfrei sein – etwa bei firmenseitig gemieteten Ladevorrichtungen oder bei externer Infrastruktur, sofern der Arbeitgeber die Kosten direkt übernimmt. Zuwendungen für das Laden zu Hause gelten hingegen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Hintergrund: Zum 1. Januar 2025 waren laut Deutschlandatlas rund 1,65 Millionen Elektro-Pkw und knapp doppelt so viele Hybridfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Die steuerliche Begünstigung soll den Umstieg auf E-Mobilität weiter fördern.

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