Der Rat der Europäischen Union hat sich gegen eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge ausgesprochen – eine Entscheidung, die europaweit für Entspannung sorgt. Die Mitgliedstaaten folgen damit nicht dem Vorschlag der EU-Kommission, der eine HU im Jahresrhythmus für ältere Pkw und Nutzfahrzeuge vorgesehen hatte. Aus Sicht der Länder fehle es dafür an technischer und sicherheitsrelevanter Notwendigkeit.
Der ADAC sieht den Beschluss als klares Signal für Augenmaß. "Die jährliche HU für ältere Fahrzeuge würde für Autofahrerinnen und Autofahrer erhebliche Belastungen bedeuten, obwohl ein jährlicher Turnus aus Sicht der Fahrzeugtechnik und der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist", sagte Technikpräsident Karsten Schulze am Donnerstag laut einer Mitteilung. Dass der Rat der EU den Vorschlag der Kommission ablehnt, sei ein wichtiges Signal.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass alle Autos und Transporter, die mindestens zehn Jahre alt sind, künftig jedes Jahr zur HU müssen. Bislang ist das nur alle zwei Jahre nötig.
Mehr zum Thema entdecken
Werkstatt
EU-Kommission: Jährliche HU-Pflicht für ältere Autos geplant
SchadenBusiness
Verkehrssicherheit: Kfz-Gewerbe lehnt jährliche Hauptuntersuchung ab
SchadenBusiness
Kreislaufwirtschaft im Fokus: EU-Parlament bringt Altauto-Verordnung voran
Auch bei einem zweiten Punkt folgt der Ministerrat einem pragmatischen Kurs: Der Wegfall des 2G/3G-Mobilfunknetzes soll beim eCall-Notrufsystem künftig keinen HU-Mangel darstellen. Viele Fahrzeuge nutzen noch die alten Standards – die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Halterinnen und Halter.
Kritik kommt vom Automobilclub jedoch bei einem anderen zentralen Thema. Der Rat befürwortet – wie zuvor die EU-Kommission – eine separate Messung von Stickoxiden (NOx). Nach Ansicht des ADAC ist das unnötig und teuer. Die im Fahrzeug verbauten Sensoren lieferten bereits heute verlässliche Werte, eine zusätzliche Prüfung würde vor allem für Verbraucher Mehrkosten bedeuten.
Ganz abgeschlossen ist das Verfahren nicht: Das EU-Parlament will erst im April 2026 seine Position festlegen. Erst danach können die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission beginnen, an deren Ende eine finale Fassung des Gesetzes stehen soll.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.