Der Bankenfachverband dringt auf eine grundlegende Überarbeitung der EU-Taxonomie für Fahrzeugfinanzierungen. Die aktuellen "Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH) seien für Kreditbanken weder praktikabel noch sachgerecht, heißt es in einer Stellungnahme, die der Verband am Donnerstag anlässlich der laufenden Überprüfung durch die Europäische Kommission veröffentlicht hat. 

Besonders kritisch sehen die Kreditbanken, dass bei der Finanzierung oder dem Leasing von Fahrzeugen teilweise strengere Umweltvorgaben gelten als in der Fahrzeugproduktion selbst. Anforderungen etwa zu Reifen, Rollwiderstand oder Geräuschemissionen könnten Finanzierer jedoch weder beeinflussen noch verlässlich prüfen. Ein "Systemfehler", wie der Verband betont. 

"Ein Fahrzeug, das der Hersteller als Taxonomie-konform einstuft, muss auch in der Finanzierung oder im Leasing als nachhaltig gelten", sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Die aktuellen Regeln sind unverhältnismäßig und bremsen nachhaltige Mobilität aus, statt sie zu fördern."

Überflüssige Nachweispflichten streichen

Der Bankenfachverband unterstützt deshalb auch den Vorstoß der Deutschen Kreditwirtschaft, die DNSH-Kriterien für Finanzierungs- und Leasingprodukte an die Vorgaben für Fahrzeughersteller anzugleichen und überflüssige Nachweispflichten zu streichen. Ein solcher Schritt würde die Anwendung der Taxonomie im Mobilitätssektor vereinfachen, die Datenqualität erhöhen und den Prüfaufwand auf ein realistisch umsetzbares Maß reduzieren – ohne die Umweltziele der EU zu schwächen.

"Die Taxonomie kann nur Wirkung entfalten, wenn ihre Kriterien klar, verhältnismäßig und tatsächlich umsetzbar sind", so Loa weiter. "Nur dann kann der Finanzsektor die Transformation verlässlich und zielgerichtet unterstützen." Man wolle den Reformprozess auch künftig eng begleiten und setze sich für einen Ordnungsrahmen ein, der nachhaltige Finanzierung, effiziente digitale Kreditprozesse und Verbraucherinteressen gleichermaßen berücksichtigt.

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