Liebe Leserinnen und Leser,

die neue Ausgabe 1-2/2026 von AUTOHAUS ist ab sofort im Digital-Format und als Hybridausgabe mit asp AUTO SERVICE PRAXIS erhältlich. Die thematischen Highlights sind:

Finanzkennzahlen: Händlerrendite sinkt erneut

Ungünstige Rahmenbedingungen und eine verschlechterte wirtschaftliche Situation machten 2025 zu einem weiteren Übergangsjahr. Die Umsätze waren zwar um 4,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die Ertragssituation des Handels hat sich aber weiter verschlechtert.

Opel Deutschland: Auf Wachstum ausgerichtet

Nach der internen und produktseitigen Neuordnung stehen bei Opel nun Marktanteilsgewinn, eine stärkere Präsenz im Handel und die elektrifizierten Angebote im Vordergrund. Deutschlandchef Patrick Dinger sieht für die Marke Potenziale.

Heinz-Dieter Tiemeyer: Neue Marken, neuer Spielraum

Heinz-Dieter Tiemeyer und seine Autohausgruppe spielen ganz oben mit im deutschen Autohandel. Damit das so bleibt, setzen die Bochumer verstärkt auf neue Marken außerhalb des Volkswagen-Konzerns.

IT und künstliche Intelligenz: Handel am Kipp-Punkt

KI verändert das Autohaus, aber anders als gedacht. Die Studie TÜV NORD INSIGHT 2026 zeigt: Kunden erwarten digitale Abläufe, während viele Händler noch an alten Systemen hängen. Wer digitale Stärke mit stationärer Präsenz verbindet, hat die größten Chancen.

Autowelt Bader: Transformation mit Konzept

Vom Baustoffzentrum zum Gebrauchtwagen-Store: Die Autowelt Bader denkt ihr Gebrauchtwagengeschäft neu und stellt es als eigene Marke auf. Der neue Store setzt mit Themenräumen und Café auf Frequenz, Erlebnis und Zukunftsfähigkeit.

Autohausgruppe Hoffmann: Effizient und nachhaltig

Mit einem Neubau hebt die Autohausgruppe Hoffmann in Winterberg ihr Karosserie- und Lackgeschäft auf ein neues Level. Mit neuen Flächen, Maschinen und Prozessen will das Familienunternehmen sein Geschäft nachhaltig stärken und die Weichen für Wachstum stellen.

Vorvertraglicher Hinweis: Händlerfreundliches Urteil

Das Landgericht München I verlangt für die Vereinbarung von Substandards und damit auch generell für negative Beschaffenheitsvereinbarungen keine "Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung" zwischen vorvertraglichem Hinweis und Vertragsschluss.

Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung: E-Rechnung im Überblick

Ab 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmer im inländischen B2B-Bereich sogenannte E-Rechnungen, also elektronische Rechnungen in einem bestimmten Datenformat, erstellen. Lesen Sie hier die wichtigsten Details zum zweiten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung.

Die neue Ausgabe von AUTOHAUS gibt es online als ePaper und im Heftarchiv auf der Wissensplattform AUTOHAUS next zu lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

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