Die politische Entscheidung für eine neue Förderprämie für batterieelektrische Neuwagen ist gefallen – doch die Details werfen aus Sicht der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) erhebliche Fragen auf. Während die Bundesregierung auf einen weiteren Schub für die Elektromobilität setzt, warnt die Marktbeobachtung vor Nebenwirkungen für Restwerte, Leasingmodelle und Zielgruppen. Martin Weiss, Leiter DAT Fahrzeugbewertung, mahnt, die Wirkung der Prämie ganzheitlich zu betrachten – und stellt grundlegende Fragen zur Ausgestaltung. 

Aus Sicht des Experten steht zunächst die Frage im Raum, welche Folgen eine ausschließlich auf batterieelektrische Neuwagen beschränkte Förderung für den bestehenden E-Fahrzeugbestand hat. Gerade Autos, die aktuell zum Verkauf stehen, könnten weiter an Wert verlieren. Die Erfahrung mit der letzten Kaufprämie habe gezeigt, dass staatliche Eingriffe dieser Art die Restwerte erheblich unter Druck setzen. 

Wie reagieren die Leasingfirmen? 

Hinzu kommt die Situation der Leasingfahrzeuge. Ein hoher Anteil der Elektroautos ist geleast, deutlich höher als bei Verbrennern. Die seinerzeit kalkulierten Restwerte könnten durch die neue Prämie kaum noch erreichbar sein. Während laufende Leasingverträge nicht einfach angepasst werden können, bleibt offen, wie Leasinggesellschaften mit der drohenden Lücke umgehen werden.

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Auch die Frage nach der richtigen Zielgruppe wird aufgeworfen. Förderberechtigt sind private Käufer mit bestimmten Einkommens- und Familienkonstellationen. Gleichzeitig zeigen Daten aus dem aktuellen DAT Report, dass private Neuwagenkäufer 2025 im Schnitt 47.160 Euro für ein Elektroauto bezahlt haben – ein Betrag, der über dem Haushaltseinkommen von 45.000 Euro (zzgl. zwei Kinder und mehr unter 18 Jahren) liegt, das für die maximale Förderung angesetzt wird. Nach Einschätzung von Weiss orientiert sich diese Kundengruppe eher am Gebrauchtwagenmarkt, der bislang außen vor bleibt. 

Bürokratischer Aufwand ist hoch – Handel in Verkaufsgesprächen gefordert 

Ein weiterer Kritikpunkt ist der bürokratische Aufwand. Einkommensnachweise, Angaben zur Familiensituation und weitere Kriterien machen den Förderantrag komplex. Dieser Aufwand betrifft nicht nur die Antragsteller selbst, sondern zwangsläufig auch den Handel, der das Thema in Verkaufsgesprächen begleiten muss. 

Weiss: "Nachgewiesenermaßen kam der bedeutende Zuwachs der Zulassungszahlen für E-Autos im zurückliegenden Jahr (plus 43 Prozent gegenüber 2024) auch aufgrund des großzügigen Engagements der Hersteller und Importeure zustande. Die Frage ist natürlich, ob dieses Engagement in diesen Größenordnungen beibehalten und damit die Förderung der Bundesregierung hinzugerechnet oder von dieser zumindest teilweise kompensiert wird." 

Weiss erinnert zudem daran, dass laut Kraftfahrt-Bundesamt fast zwei Drittel der E-Auto-Zulassungen gewerblicher Natur waren – begünstigt auch durch steuerliche Vorteile wie die 0,25-Prozent-Regelung für Dienstwagen. Einen nachhaltigeren Hebel sieht er an anderer Stelle: "Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hätte man nachhaltig steigern können, wenn man einem regelmäßig von der DAT kommunizierten Vorschlag gefolgt wäre, nämlich den Ladestrom flächendeckend zu fördern."

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