Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) fordert eine grundlegende Reform der Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw. Die aktuelle Regelung nach der Richtlinie 1999/94/EG und der deutschen Pkw‑EnVKV sei weder verständlich noch hilfreich für Verbraucher und verursache zugleich erhebliche rechtliche Risiken für Händler, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des VAD. Zugleich fülle sie "die Kassen der Abmahnvereine".
Nach Ansicht des Verbands liefert die bestehende Kennzeichnung keine Informationen, die im Alltag tatsächlich genutzt würden. Kunden interessierten sich zwar für Verbrauchs- und Emissionsdaten eines Autos, diese müssten jedoch im Kontext des Fahrzeugs und des individuellen Fahrprofils verstanden werden. Genau das leiste das heutige CO2-Label nicht.
Hersteller sollen Datenbank direkt füttern
Der VAD spricht sich deshalb für einen "völligen Neustart" des gegenwärtigen Systems aus. Im Zentrum des Vorschlags steht eine digitale "Klimadatenbank", die herstellerseitig gepflegte Informationen zu Verbrauch, Emissionen und anderen relevanten Parametern fahrzeugbezogen bereitstellen soll. Die Datenbank solle frei zugänglich sein und den Vergleich unterschiedlicher Modelle ermöglichen. Kunden könnten dort außerdem prüfen, wie gut die Angaben zu ihrem persönlichen Nutzungsverhalten passen.
Keine Ausdrucke im Showroom mehr
Nach Vorstellung des Verbandes soll die bestehende Papierkennzeichnung vollständig entfallen. Die im Verkaufsraum vorgeschriebenen Ausdrucke oder Aushänge würden von Kunden weder wahrgenommen noch verstanden, argumentiert der VAD. Auch die kleingedruckten Pflichtangaben in Anzeigen seien weder praxisnah noch entscheidungsrelevant. Stattdessen sollen Händler künftig QR‑Codes nutzen, die direkt zur digitalen Datenbank führen. Für Kunden ohne Smartphone könnte ein Terminal im Autohaus bereitstehen.
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Die digitale Lösung hätte laut Verband auch Vorteile im Umgang mit fehleranfälligen Kennzeichnungspflichten. Die zentrale Datenpflege durch Hersteller würde die Informationsqualität verbessern und zugleich verhindern, dass Abmahnvereine weiterhin auf formale Lücken zielen. "Auf diese Weise bekommen die Kunden endlich die Informationen, die sie brauchen", heißt es weiter. Der VAD verweist darauf, dass eine bestehende Datenstruktur der DAT im Auftrag der Herstellerverbände VDA und VDIK als Grundlage dienen könne. Die EU‑Kommission könne zudem Transparenz und Richtigkeit der Informationen zentral sicherstellen.
"Gelebter Bürokratieabbau"
Das VAD-Statement ist eine Reaktion auf einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Verordnung 2019/631/EU von Mitte Dezember 2025. Die gegenwärtige Kennzeichnung habe ihr Ziel verfehlt, unterstreicht Präsident Burkhard Weller. Man fordere Brüssel daher dringend dazu auf, "den Holzweg einer kleinteiligen physischen Kennzeichnung am Point of sale und des ellenlangen Kleingedruckten auf Anzeigen, Plakaten etc. zu verlassen und mit der Zeit zu gehen". Eine ausschließlich digitale Information sei "gelebter Bürokratieabbau – und nutzt den Kunden, den Händlern und nicht zuletzt dem Klima, weil der Verbraucher endlich relevante Informationen in einer Form an die Hand bekommt, die für seine Entscheidung nützlich ist".
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