Hunderttausende Jecken und Narren sind nochmals am heutigen Rosenmontag und dem morgigen Faschingsdienstag unterwegs, bevor alles bekanntlich am sogenannten Aschermittwoch vorbei ist. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie man sicher feiern kann.
Mit Beschränkungen rechnen
Wo Umzüge stattfinden, wird bereits im Vorfeld der Verkehr beschränkt und Straßen werden weiträumig abgesperrt. Hauptgrund ist, die Wege freizuhalten für Festwagen, Beteiligte an den Umzügen und Besucher. Dazu kommen die Anforderungen an die Sicherheit, um allen Anwesenden gefahrloses Feiern zu ermöglichen. Der AvD fordert dazu auf, behördliche Anordnungen zu beachten. "Die Möglichkeiten, direkt mit dem Kraftfahrzeug vor Ort zu gelangen, sind sehr stark eingeschränkt." Temporär werden Verkehre umgeleitet und Park- und Halteverbote ausgeschildert. Zu bedenken sei zudem, dass ein Auto auch für den Besitzer kostenpflichtig abgeschleppt werden kann, wenn diese Maßnahmen mindestens drei Tage vorher sichtbar angekündigt wurden.
Gesicht muss auch im Fasching erkennbar sein
Trotz fantasievoller Kostümierung muss beim Steuern eines Fahrzeuges die eigene freie Sicht gewährleistet auch auch sichergestellt sein, dass trotz Maskierung die Bedienung von Lenkrad, Pedalen oder Hebeln und Tasten nicht beeinträchtigt ist. Zudem müssen Fahrer ihr Umfeld gut hören können. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht bei einem Verstoß dagegen ein Verwarnungsgeld vor. Wer beim Führen eines Kraftfahrzeuges sein Gesicht verhüllt oder verdeckt, müsse außerdem mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen.
Kein Alkohol am Steuer
Der AvD appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich der Risiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bewusst zu sein. "Wer feuchtfröhlich feiert und dabei Alkohol trinkt, sollte auf keinen Fall fahren – unabhängig davon, wie viel es war und wie fit er sich anschließend fühlt." Wer trinkt, sollte deshalb mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis unterwegs sein. Eine vorherige Planung sei dringend anzuraten. Man könne vorher auch "absprechen, sich nach den Veranstaltungen von nüchternen Fahrern abholen zu lassen".
Harte Sanktionen
Nicht zu unterschätzen sind laut AvD gesetzliche Sanktionen. Wer mit mindestens 0,3 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht oder durch sonstiges Verhalten (etwa Schlangenlinien fahren) auffällig wird, begeht eine Straftat. Die sogenannte Trunkenheit im Verkehr beginnt nicht erst mit der Schwelle von 1,1 Promille, bei der jeder Autofahrer ohne zusätzliche Beweiszeichen als absolut fahruntüchtig gilt. Ein Entzug des Führerscheins und eine Geldstrafe sind dann sicher. Das gilt auch beim Führen eines E-Rollers, das als Kraftfahrzeug eingestuft wird. Selbst Radfahrern droht eine Verurteilung, sofern sie mit 1,6 Promille oder mehr gefahren sind. Zudem ist ab dieser Promillezahl vor einer Wiedererteilung des Führerscheins mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen.
Auch die Bußgeldandrohungen beim alkoholisierten Führen eines Kraftfahrzeuges sind hoch. Ab einem festgestellten Promillewert von 0,5 werden 500 Euro fällig. Dazu gibt es einen Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Für Fahranfänger gilt hier 0,0 Promille. Dasselbe gilt in der Probezeit auch beim Konsum von Cannabisprodukten. Danach, bzw. wenn Fahrer älter als 21 sind und mit 3,5 Nanogramm/ml oder mehr des Cannabis-Wirkstoffes THC im Blutserum gemessen werden, drohen vergleichbare Sanktionen wie bei Alkoholkonsum.
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