Die Europäische Union (EU) hat ihre Typgenehmigungsvorschriften überarbeitet – und setzt damit aus Sicht der Kfz-Branche ein deutliches Signal für mehr Wettbewerb im Service. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht von einem "entscheidenden Fortschritt" und einem Durchbruch beim Zugang zu Fahrzeugdaten. Die Reform des Anhangs X soll sicherstellen, dass Werkstätten auch in einer zunehmend softwaregetriebenen Autowelt Zugang zu Diagnose-, Reparatur- und Kalibrierungsinformationen behalten.
"Mit der Überarbeitung von Anhang X ist ein entscheidender Schritt gelungen, um den fairen Wettbewerb im Kfz-Service-Markt auch im Zeitalter softwaregetriebener Fahrzeuge zu sichern", erklärte ZDK‑Präsident Thomas Peckruhn am Mittwoch. "Der diskriminierungsfreie Zugang zu Fahrzeugdaten ist die Grundlage für funktionierenden Wettbewerb – und damit letztlich auch für bezahlbare Mobilität."
Moderner Ordnungsrahmen für Reparatur- und Diagnosedaten
Im Zentrum der neuen Regeln steht laut Verband ein modernisierter Ordnungsrahmen für Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On‑Board‑Diagnosedaten (OBD). Die Vorgaben gelten künftig antriebsunabhängig, orientieren sich an aktuellen Normen und erweitern die Informationspflichten der Fahrzeughersteller erheblich – von Diagnose- und Softwaredaten bis zu Kalibrierungsinformationen für Assistenzsysteme und dem Umgang mit Hochvoltbatterien.
Nach Einschätzung des ZDK trägt die Reform der technischen Realität längst Rechnung. "Die Realität in den Werkstätten hat sich längst verändert. Moderne Fahrzeuge sind hochkomplexe, digital gesteuerte Systeme. Ohne präzise Daten, Softwarezugang und Kalibrierungsinformationen ist eine fachgerechte Reparatur schlicht nicht mehr möglich", so Peckruhn. "Die neuen Vorgaben schaffen hier endlich die notwendige Klarheit."
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Datenqualität, offene Schnittstellen und Cybersicherheit
Mit der Reform rückt die EU auch die Qualität und Nutzbarkeit der Daten stärker in den Fokus. Sie müssen künftig maschinenlesbar, vollständig und über standardisierte Schnittstellen verfügbar sein – in derselben Detailtiefe wie herstellerinterne Informationen. Zudem soll die Verordnung offene, nicht‑proprietäre Lösungen bei Softwarezugang, Steuergeräteprogrammierung und Teileaktivierung stärken.
Der ZDK mahnt allerdings, dass Cybersicherheitsanforderungen nicht als Vorwand genutzt werden dürfen, um Zugänge erneut einzuschränken. "Hier werden wir sehr genau hinschauen und uns aktiv in die Ausgestaltung einbringen", betonte Peckruhn.
OBD‑Forum soll Umsetzung begleiten
Flankiert wird die Reform durch ein neues OBD‑Forum, das die Umsetzung begleiten soll. Der ZDK will sich dort gemeinsam mit Automotive Mobility Europe (AME) engagieren. "Dass das OBD-Forum jetzt kommt, ist ein großer Erfolg unserer verbandspolitischen Arbeit", sagte Peckruhn. "Wir werden dort mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Interessen der fabrikatsgebundenen und freien Werkstätten angemessen berücksichtigt werden."
Die neuen Vorgaben treten schrittweise in Kraft. Der ZDK will den Prozess begleiten und praxisnahe Leitfäden bereitstellen. Peckruhn: "Unser Ziel ist klar: Auch in Zukunft müssen unabhängige Werkstätten in der Lage sein, Fahrzeuge aller Marken vollständig, sicher und wirtschaftlich zu warten und zu reparieren. Dafür werden wir uns weiterhin mit voller Kraft einsetzen."
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