Wer an ein Scheinwerfer-Upgrade denkt, sollte im ersten Schritt prüfen, ob es für sein Fahrzeug LED-Leuchtmittel gibt, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die etablierten Leuchtenhersteller haben auf ihren Internetseiten Kompatibilitätslisten veröffentlicht, in denen die zulässigen Scheinwerfer mit den dazugehörigen Fahrzeugtypen gelistet sind. 

Mittlerweile sind selbst LED-Leuchtmittel der Kategorie H11 mit ECE-Genehmigung erhältlich, die ohne weiteres in Fahrzeuge mit entsprechenden Scheinwerfern eingebaut werden können. DEKRA warnt allerdings davor, LED-Leuchtmitteln einzubauen, die keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für den betreffenden Scheinwerfertyp haben. 

Dies würde zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen. Kommt es durch den Einbau unzulässiger Komponenten zu einem Unfall, kann der regulierende Versicherer die Leistung einschränken oder ganz ausschließen. Bei Anbietern außerhalb der EU empfiehlt es sich, genau hinzuschauen.

Grundsätzlich bietet die LED-Lichttechnik deutliche Vorteile gegenüber Halogenlampen. Die absolute Leuchtdichte ist bei LED um ein Vielfaches höher als bei Halogenlampen. Innerhalb des Leuchtkegels sind Objekte deutlicher zu erkennen, die Ausleuchtung ist insgesamt besser, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

Einbau in der Werkstatt empfohlen

DEKRA empfiehlt, das LED-Upgrade-Kit in der Fachwerkstatt einbauen zu lassen. Sie verfügt über das Know-how, um die genehmigte Umrüstlösung zu identifizieren, die zur EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges passt. Häufig muss ein Scheinwerfer ausgebaut werden, um dessen Typgenehmigungszeichen zu ermitteln.

Teilweise werden auch Adapterringe und zusätzliche Bauteile benötigt, um die Kompatibilität mit der Fahrzeugelektronik zu gewährleisten. Außerdem empfiehlt der Hersteller, die Scheinwerfer nach dem Upgrade von einer Werkstatt überprüfen und einstellen zu lassen. DEKRA erinnert daran, dass die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für die Upgrade-LEDs stets im Fahrzeug mitgeführt werden muss.

Aufgepasst bei Oldtimern

Ist ein LED-Upgrade eines Oldtimers geplant, heißt es aufgepasst. Wenn das H-Kennzeichen erhalten bleiben soll, sind nur LED-Austausch-Leuchtmittel erlaubt, die in den originalen Scheinwerfer eingesetzt werden. Wichtig ist auch, dass die Lichtfarbe dem Originalzustand entspricht und dass das Leuchtmittel nicht durch die Streuscheibe von außen erkennbar ist.

Nicht möglich ist dagegen, die kompletten Scheinwerfer durch moderne LED-Systeme zu ersetzen. Damit würde sich das Erscheinungsbild des Fahrzeug-Klassikers deutlich verändern – und eine der Voraussetzungen für das H-Kennzeichen entfallen. Die Zulassung für den Straßenverkehr bleibt jedoch erhalten, solange bauartgenehmigte Teile verbaut werden.

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