Moderne Fahrzeuge werden zunehmend zu rollenden Computern. Für freie Werkstätten wird der Zugang zu den dafür notwendigen Reparatur- und Diagnosedaten deshalb immer wichtiger. Doch genau hier gibt es nach Ansicht des Kfz-Landesverbands Baden-Württemberg weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Eine aktuelle Untersuchung der EU-Kommission zeigt: Nicht einmal jede zweite freie Werkstatt verfügt über den vollständigen Zugang zu den Informationen, die für die Reparatur und Wartung moderner Fahrzeuge erforderlich sind.

Seit diesem Mittwoch (23. September 2026) greift nun die erste Stufe einer neuen EU-Verordnung, die den Datenaustausch im Aftermarket revolutionieren soll. Die Hersteller werden schrittweise verpflichtet, ihre Diagnose-Schnittstellen für unabhängige Diagnosegeräte-Anbieter zu öffnen.

Deutliche Unterschiede

Die von der EU-Kommission veröffentlichte Befragung offenbart große Unterschiede zwischen den Werkstattformen. Während 93 Prozent der Vertragswerkstätten nach eigenen Angaben auf die benötigten Fahrzeuginformationen zugreifen können, liegt dieser Anteil bei freien Betrieben lediglich bei rund 50 Prozent.

Für viele unabhängige Werkstätten hat das spürbare Folgen. Sie müssen kostenpflichtige Zugänge erwerben oder stoßen bei neueren Modellen an technische Grenzen. In manchen Fällen werden Wartungen, Reparaturen oder das Anlernen neuer Ersatzteile dadurch erheblich erschwert oder sogar unmöglich. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg steht damit auch die freie Werkstattwahl der Autofahrer auf dem Spiel. 

Neue Regeln starten 

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/699. Sie ergänzt die Typgenehmigungsvorschriften um einen mehrstufigen Fahrplan für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen. Seit heute müssen Fahrzeugproduzenten Herstellern von Diagnosesystemen jene Informationen bereitstellen, die für die Kommunikation mit modernen Fahrzeugen erforderlich sind. Für Werkstätten wird dies relevant, sobald die Anbieter entsprechender Diagnosegeräte die neuen Schnittstellen integriert haben.

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Weitere Schritte folgen laut Verband bereits Ende des Jahres. Ab 23. Dezember sollen unter anderem Schnittstellen für Variantencodierungen, Ersatzteilzuordnungen und die Programmierung von Steuergeräten verfügbar werden. Im Juni 2027 sollen fahrzeugbezogene Reparatur- und Wartungsinformationen folgen. Die vollständige Umsetzung der Regelungen einschließlich Software-Updates ist für Juni 2028 vorgesehen.

Hersteller in der Pflicht 

Das Kfz-Gewerbe fordert nun klare Zusagen der Fahrzeughersteller. Im Mittelpunkt stehen transparente Zeitpläne, bezahlbare Preise und gleiche Wettbewerbsbedingungen für freie und markengebundene Betriebe. 

"Ein Anspruch, der in einer Verordnung steht, ist noch kein Zugang in der Werkstatt", sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß in Stuttgart. "Die Umfrage der EU-Kommission zeigt, wie groß die Lücke bei den freien Betrieben ist. Wir erwarten von den Herstellern, dass sie diese Lücke jetzt schließen. Die Werkstatt vor Ort muss ein modernes Auto vollständig reparieren können, mit oder ohne Markenvertrag." Bis zum Inkrafttreten der zweiten Ausbaustufe werde man bei den Mitgliedsbetrieben überprüfen, welche Verbesserungen tatsächlich in den Werkstätten angekommen sind.

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