Der Bundestag hat einer Verlängerung von Sonderrechten für Elektroautos zugestimmt. Kommunen können entsprechende Maßnahmen für eine Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr ermöglichen. Entsprechende Regelungen im Elektromobilitätsgesetz, die Ende 2026 ausgelaufen wären, sollen bis Ende 2035 verlängert werden. Das soll den weiteren Ausbau der Elektromobilität fördern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Bei den Sonderrechten geht etwa um das E-Kennzeichen - laut ADAC dürfen damit Elektrofahrzeuge in vielen Gemeinden kostenfrei parken oder auf Sonderfahrstreifen wie Busspuren fahren. Daneben geht es um kostenfreie oder günstigere Parkplätze für E-Autos oder reservierte Parkflächen an Ladesäulen.

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