Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) plant schärfere Regeln fürs Parken von E-Scootern auf Gehwegen. Dabei geht es im Kern um strengere Parkregeln für die Verleiher der Roller. Das Verkehrsministerium bestätigte einen Bericht des Berliner "Tagesspiegel".
Demnach sollen Fahrräder und E-Scooter zwar grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, sofern dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können, wie es im Entwurf zu einer Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung heißt.
Allerdings ist dem Entwurf zufolge das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und E-Scootern auf öffentlichen Straßen zum "Zweck der stationsunabhängigen Vermietung" kein zulässiges Parken im Sinne der Verordnung - sprich: Roller von Plattformen dürften nicht mehr ohne Weiteres auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone abgestellt werden, sondern nur E-Scooter in Privatbesitz.
E-Scooter: Schnieder will Klarheit
Schnieder weiter: "Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen künftig geregelt werden kann." Anbieter müssten mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. "Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben - je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall." Zwar seien E-Scooter im Mobilitätsmix der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit deren Markteinführung im Jahr 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. "Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter."
E-Scooter: Kritik von Voi & Co.
Ein Sprecher der Plattform Shared Mobility, die die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, sagte der Zeitung, der geplante neue Passus bedeute de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Die Folge: Anbieter könnten ihre Fahrzeuge nicht mehr abseits von festen Stationen überall in der Stadt anbieten. Mit dieser neuen Regelung würde die Branche regulatorisch vom Markt gefegt.
Der Fußgängerverband FUSS forderte, generell sollte für E-Scooter das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stark eingeschränkt werden. Wo Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden dürften, solle den Kommunen überlassen werden.
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