Immer wieder greifen Hacker den Bundestag an. Parlamentspräsidentin Klöckner will daher die Schutzmaßnahmen erhöhen. Handlungsbedarf sieht sie aber noch an anderer Stelle.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner will den Deutschen Bundestag besser vor Cyberattacken aus anderen Staaten schützen. "Wir verzeichnen leider zahlreiche Hackerangriffe. Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel", sagte die CDU-Politikerin in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Man werde den Schutz vor Cyberangriffen stärken müssen.
"Resilienz unserer Demokratie"
Das deutsche Parlament habe eine hohe Symbolik, so Klöckner. "Wenn der Deutsche Bundestag etwa während einer Gesetzeslesung oder Abstimmung lahmgelegt werden würde und Fristen nicht eingehalten werden könnten - das wäre für Hacker ein Triumph." Für Klöckner geht es deshalb nicht nur um den Schutz des Parlaments. Dies habe etwas "mit Stabilisierung und Resilienz unserer Demokratie zu tun".
Großer Cyberangriff 2015
Die bisher größte Cyberattacke gegen den Bundestag war im Mai 2015 bekannt geworden. In vielen Abgeordnetenbüros wurden Computer mit Spionagesoftware infiziert. Darunter waren auch Rechner im Büro der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments generalüberholt werden musste. Die Bundesregierung ging von einer Beteiligung Russlands aus.
2023 gab es eine Attacke auf E-Mail-Konten der SPD-Parteizentrale. Die Regierung machte dafür ebenfalls Moskau verantwortlich. Wer hinter dem Angriff auf die CDU-Parteizentrale ein Jahr später steckte, ist unklar.
Klöckner will Bundestagspolizeigesetz
Nachholbedarf sieht Klöckner auch bei den Sicherheitskontrollen des Bundestags. Konkret geht es um die Überprüfung von Besucherinnen und Besuchern. "Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist."
Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht an die Bundestagspolizei übermitteln. "Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz. Es wäre ja absurd, wenn vorliegende schwerwiegende Erkenntnisse hier keine Anwendung fänden."
In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. "Jetzt klopfen wir gerade ab, wo es Übereinstimmung gibt, damit wir schnell zu einer Entscheidung kommen. Die genaue Ausformulierung obliegt dann den Fraktionen", sagte Klöckner.
Vorfall mit AfD-Gästen 2020
Im Jahr 2020 gab es einen Zwischenfall mit Gästen: Mehrere Besucherinnen und Besucher waren teils mit laufenden Smartphonekameras durch das Parlament gestreift und hatten Abgeordnete bedrängt und beschimpft. Einige drangen auch in Büroräume ein.
Die Besucherinnen und Besucher waren auf Einladung von AfD-Abgeordneten ins Parlament gekommen. Weil alle Bundestagsbesucher an diesem Tag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum angemeldet werden mussten, waren sie den Abgeordneten klar zuzuordnen.
Bundestag ist meistbesuchtes Parlament
Der Bundestag zähle jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament, so Klöckner. "Alle müssen immer durch eine Sicherheitskontrolle. Warum? Wenn man einmal im Bundestag ist, kann man theoretisch überallhin." In Plenarsitzungen sei teilweise die komplette Bundesregierung anwesend, es gebe keinen Schutz zwischen Besuchertribüne und Plenarsaal.
"Wir machen Zulässigkeitsüberprüfungen, auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Hausausweis beantragen", sagte Klöckner. "Da gehen wir bei einigen sogar in die zweite Runde, wenn jemand schon einmal auffällig geworden ist." Es handele sich zwar um vereinzelte Fälle, aber es sei wahrnehmbar.
Zugangsregeln immer wieder nachjustiert
Der Bundestag hatte in der Vergangenheit zum Schutz der Abgeordneten sowie der Beschäftigten die Zugangsregeln und Kontrollen mehrfach verschärft, zuletzt erst im vergangenen März. Damals wurde bestimmt, dass niemand Zugang zu den Gebäuden des Bundestags erhalten soll, der nach einer entsprechenden Überprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit der Mitglieder und der Anwesenden im Bundestag darstellt.
Zudem wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen ohne physischen Zugang zum Bundestag, aber mit Zugriff auf dessen Informations- und Kommunikationssystem ausgeweitet.
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