500 Milliarden Euro sollen den Investitionsstau in Deutschland auflösen - über das Sondervermögen Infrastruktur. Ohne genaue Vorgaben geht das aber nicht, mahnt der Rechnungshof. Finanziert werden dürften nur Sachinvestitionen.

Laut Bundesrechnungshof werden für das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur "klare Vorgaben" gebraucht. Wie die Gelder eingesetzt würden, komme entscheidender Bedeutung zu, heißt es in einer Stellungnahme des unabhängigen Kontrollorgans für den Haushaltsausschuss des Bundestags, aus der die Nachrichtenagentur Reuters zitiert. "Allein mehr Mittel werden diese Probleme aber nicht lösen." Vielmehr müssten Prioritäten gesetzlich verankert werden. Die Gelder dürften nur für Sachinvestitionen zur Verfügung stehen.

Der Haushaltsausschuss berät am Montag in einer öffentlichen Sitzung über das Gesetz zum Sondervermögen. Zahlreiche Experten sollen angehört werden. Aus dem Finanztopf soll in den kommenden zwölf Jahren die Infrastruktur in Deutschland saniert werden. Das Gesetz gilt als eine der wichtigsten Maßnahmen von Union und SPD, um den Investitionsstau in Deutschland aufzulösen.

Forderung nach Tilgungsplan

Nur mit konkreten Zielen könne es auch eine Steuerung und Überwachung geben, so der Rechnungshof weiter. Es sollte zudem klar geregelt werden, wann der Nebenhaushalt - ein anderer Begriff für das Sondervermögen - genau aufgelöst werde. Es brauche auch eine Festlegung, bis wann die aufgenommenen Schulden wieder getilgt werden müssten. Auf der Website des Bundestags ist zu lesen, die Rückzahlung der Kredite soll laut Entwurf spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen.

Von den 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden für Investitionen der Länder bereitstehen, weitere 100 Milliarden für den Klimaschutz. Die restlichen 300 Milliarden Euro bekommt der Bund für zusätzliche Investitionen etwa in die Verkehrs-, Energie-, Krankenhaus-, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Digitalisierung sowie für Forschung und Entwicklung.

Kritik aus den Kommunen

Der Ökonom Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung wertete die Pläne der Bundesregierung als wichtigen Schritt, ohne ein Problem für die Schuldentragfähigkeit darzustellen. "Wichtig ist allerdings, dass die Mittel möglichst vollständig in zusätzliche Investitionen fließen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben oder Steuersenkungen zweckentfremdet werden." Kritisch zu sehen sei, dass Länder keine Vorgaben bekämen und zu wenig Mittel für zusätzliche Investitionen bei den Kommunen landen dürften.

Ähnlich argumentierte der Deutsche Städtetag in seiner Stellungnahme für den Bundestag. Die Finanzprobleme der Kommunen würden nicht gelöst. "Das Sondervermögen kann den ansonsten zu erwartenden Einbruch der kommunalen Investitionen bestenfalls abmildern." Es müsse auch sichergestellt werden, dass die Klimagelder für zusätzliche Investitionen genutzt würden. Strompreissenkungen oder eine Absenkung der Gasspeicherumlage dienten dagegen dem Konsum. Solche Maßnahmen müssten aus dem Kernhaushalt gestemmt werden.

Opposition erhob Vorwurf der "Haushaltstricks"

Kritik an den Finanzplänen kommt auch aus der Opposition. Unter anderem die Grünen hatten der schwarz-roten Koalition vorgeworfen, beim Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung für die kommenden vier Jahre falsche Weichen zu stellen. "Mit Haushaltstricks zweckentfremden Kanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil Dutzende Milliarden für Konsumausgaben und Wahlgeschenke", hatte Vize-Fraktionschef Andreas Audretsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt.

Der Grünen-Politiker kritisierte unter anderem die Absicht, künftig die Gaspreise aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu subventionieren. "Subventionen für dreckiges Gas sollen künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, dann fehlt das Geld, um Menschen bei der energetischen Sanierung zu unterstützen oder den Einbau von Wärmepumpen zu fördern", so Andretsch.

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