Wenn Unternehmen Personen oder Organisationen mit unbegründeten Klagen überziehen, sprechen Juristen von Einschüchterungsklagen. Dagegen will Justizministerin Hubig vorgehen. Sie sieht die Meinungsfreiheit gefährdet.
Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Bei dieser Form von Klagen würden "Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Damit sollen sie mundtot gemacht werden."
Missliebige Beiträge unterdrücken
Unter Einschüchterungsklagen verstehen Juristen offensichtlich unbegründete Klagen, die meist von Unternehmen, Regierungen oder einflussreichen Einzelpersonen angestrengt werden. Sie zielen laut Justizministerium darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken.
Die auf Englisch als "Slapp-Klage" (Strategic Lawsuit against Public Participation) bezeichnete Verfahren seien geeignet, "den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden", heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.
Ziel dieser Klagen ist es demnach, Betroffene davon abzuhalten, "von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit praktischen Gebrauch zu machen". Mit dem Gesetz zum Schutz vor solchen Maßnahmen setzt Deutschland eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union um.
Höhere Kosten für Kläger geplant
Justizministerin Hubig hob hervor, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-Slapp-Gesetz bestehen bleibe. "Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren." So sieht es der Gesetzentwurf vor.
Außerdem sollen solche Verfahren laut Hubig schneller erledigt werden, "und die Kläger sollen den Beklagten die Kosten zur Abwehr der Klage in erweitertem Umfang ersetzen müssen". Gerichtsverfahren dürften nicht dazu missbraucht werden, "Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen".
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.