Aufsteigen und losfahren: Fans der E-Scooter lieben das flexible Konzept. Andere sind genau davon genervt: Immer wieder werden E-Scooter achtlos abgestellt oder liegen im Weg. Der Bund plant deshalb strengere Regeln.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) plant schärfere Regeln für das Parken von E-Scootern auf Gehwegen. Dabei geht es im Kern um strengere Regeln für die Verleiher der Roller. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagesspiegel".
Fahrräder und E-Scooter sollen zwar grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, sofern dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können. Dies steht in einem Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Das gilt allerdings nur für private Fahrzeuge.
Parken auf Gehwegen - aber nur für private Roller
Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen - also E-Scootern - auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung sei kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung, heißt es in dem Dokument weiter. Anders gesagt: Die Roller von Verleihfirmen dürfen nicht mehr ohne Weiteres auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone abgestellt werden.
Die Vermietung sei "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren", erklärt das Verkehrsministerium. Anbieter müssten jetzt mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten, sagte Schnieder dem "Tagesspiegel". "Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben - je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall", so der CDU-Politiker.
Zwar seien E-Scooter im "Mobilitätsmix" der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit deren Markteinführung im Jahr 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. "Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter", erklärte Schmieder.
Anbieter befürchten regulatorisches Aus ihrer Branche
Ein Sprecher der Plattform Shared Mobility, die die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, sagte der Zeitung, der geplante neue Passus bedeute de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Die Folge: Anbieter könnten ihre Fahrzeuge nicht mehr abseits von festen Stationen überall in der Stadt anbieten.
Mit dieser neuen Regelung würde die Branche regulatorisch vom Markt gefegt, so die Befürchtung. Ein stationsbasiertes System sei "flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel", sagte der PSM-Sprecher. Er forderte die Politik auf, den Passus zu streichen, "bevor irreparabler Schaden entsteht."
Der Fußgängerverband FUSS forderte, generell sollte für E-Scooter das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stark eingeschränkt werden. Wo Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden dürften, solle den Kommunen überlassen werden.
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