Akrobatik mit Penis und Hodensack in der neuen "Stefan Raab Show" verstört zur Primetime zahlreiche Zuschauer. Nach Beschwerden muss die zuständige Landesmedienanstalt nun prüfen, ob Kinder und Jugendliche gefährdet wurden oder ob es bei der Einstufung "Geschmacklosigkeit" bleibt.
Hat Deutschlands bekanntester Spaßmacher gegen den Jugendschutz verstoßen? TV-Entertainer Stefan Raab droht Ärger wegen der öffentlichen Zurschaustellung von Penis-Akrobatik zur besten Sendezeit. Bei der für das RTL-Fernsehen deutschlandweit zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) in Hannover lagen am Tag nach der Ausstrahlung bereits mehrere Beschwerden vor, wie deren stellvertretende Direktorin Irena Schlesener auf Anfrage berichtete.
"Die NLM prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Auftritt "The Puppetry of Penis" dahingehend, ob dieser einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV (Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien) darstellt."
Unter dem Titel "The Puppetry of Penis" präsentierte Raab in der Live-Sendung einen Studiogast, der mit akrobatischen Kunststücken minutenlang vornehmlich Penis und Hoden in Szene setzte, sie etwa zu einem Uhrenarmband verbog. Das Saalpublikum reagierte teils überrascht, teils entsetzt.
Prüfung braucht noch Zeit
Weiter heißt es in der Antwort der Behörde: "Im Rahmen ihrer Bewertung wird die NLM insbesondere zu prüfen haben, ob der Auftritt über eine Geschmacklosigkeit hinaus auch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte enthält." Bei einer Ausstrahlung der Sendung mit Beginn um 20.15 Uhr sei das, was zu sehen ist, auf Zuschauer ab 12 Jahren abzustellen, diese Gruppe sei maßgeblich. "Wir bitten um Verständnis, dass diese Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgen muss und die NLM daher noch keine Aussage über eine Entscheidungstendenz treffen kann."
In den sozialen Netzwerken reagierten viele Zuschauerinnen und Zuschauer irritiert, manche sprachen ironisch von "niveauvoll" und nach der dritten Sendung bereits von einem "Tiefpunkt". Andere lobten Raabs Mut.
Das Prüfverfahren der NLM betrifft nur die Ausstrahlung im klassischen Fernsehen, da das Streamingangebot RTL+, in der die 15-minütige Show nach Ausstrahlung immer abzurufen ist, pauschal eine Freigabe ab 18 Jahren hat. Wer also als Streaming-Abonnent Minderjährige mitschauen lässt, tut dies auf eigenes Risiko.
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