Zum Glück, könnte man angesichts des Berliner Katastrophenwinters sagen, ist jetzt wenigstens diese Kuh vom Eis: Die Streamer, die hierzulande Hunderte von Millionen Euro durch Abos verdienen und darauf praktisch keine Steuern zahlen, müssen dem Filmstandort Deutschland nun etwas zurückgeben. Müssen. Nicht können, wenn sie Lust haben, wie das der bisherige Vorschlag von Kulturstaatsminister Weimer vorsah. Es wird ein Gesetz zur Investitionsverpflichtung geben. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt und damit den geschlossenen Protesten der gesamten Branche Rechnung getragen.
Die Einigung ist nicht notwendigerweise eine Niederlage von Weimer, weil sie sowohl Elemente einer gesetzlichen Vorschrift als auch einer freiwilligen Selbstverpflichtung enthält. Grundsätzlich wird das Gesetz vorschreiben, dass die amerikanischen Streamer (und die deutschen Sender) acht Prozent ihres jährlichen deutschen Nettoumsatzes hierzulande reinvestieren müssen. Und zwar in neue Serien und Kinofilme, denn die hiesige Produktionslandschaft soll ja stimuliert werden; es wird also nicht reichen, Lizenzen für bestehende Werke einzukaufen.
Weil die Streamer grundsätzlich keine Geschäftszahlen bekannt geben, erhält die Berliner Filmförderungsanstalt (FFA) den Auftrag, den Umsatz so genau wie möglich zu berechnen. Die Streamermillionen gehen, anders als von Kritikern gern verbreitet, nicht in deutsche Fördertöpfe, sondern die Plattformen behalten die Verfügungsrechte. Nur müssen sie sie eben für neue Produktionen ausgeben.
Von diesen acht Prozent müssen 80 Prozent in Filme mit deutschsprachiger Prägung gehen; „Im Westen nichts Neues“, um ein Beispiel zu nehmen, wurde zwar in Tschechien gedreht, aber in deutscher Sprache und würde sich damit qualifizieren. Eine zweite Subquote schreibt vor, dass 70 Prozent (von den acht Prozent) an unabhängige Produzenten vergeben werden müssen, und eine dritte verlangt, dass 60 Prozent (von den acht) dieser neu entstehenden Filme generell aus Europa stammen müssen.
Nun sind acht Prozent vom Umsatz eine ziemlich niedrigere Zahl, sieht man sich an, wie viel die Streamer Frankreich (20 Prozent) und Italien (15) zurückgeben müssen. Natürlich können die Streamer freiwillig – da taucht der alte Weimersche Ansatz wieder auf – mehr in Deutschland investieren; für alles, was zwischen acht und zwölf Prozent liegt, gelten die oben erwähnten Subquoten nicht. Und sobald sie mehr als zwölf Prozent in neue Filme hierzulande stecken, fallen sämtliche Subquoten weg, selbst für die ersten acht Prozent. Oder, anders gesagt: Je mehr die Streamer für neue deutsche Produktionen ausgeben, desto freier werden sie in ihren Entscheidungen.
Ein ganz entscheidendes Element des Gesetzesentwurfs ist die Frage der Rechte. Bisher mussten die Produzenten alle Rechte an den von ihnen hergestellten Filmen an den Auftraggeber abtreten, ob der Netflix oder ZDF hieß. Nur in Ausnahmefällen konnten sie einige Rechte heraushandeln. Der Entwurf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht nun den Rechterückfall als Normalzustand an.
Auch diese Regelung ist gestaffelt. Wenn der Produzent mehr als 50 Prozent des Budgets selbst einbringt (Filmförderung inbegriffen), fallen die gesamten Rechte nach drei Jahren an ihn zurück; bei 30 bis 50 Prozent nach fünf Jahren und bei unter 30 Prozent nach sieben Jahren. Die Rechtefrage ist von ungeheurer Bedeutung für die Produzenten, die nicht nur in der Lage sein müssen, einen Film zu drehen und abzuliefern, sondern die eine Eigenkapitalbasis brauchen (was bisher den wenigsten gelungen ist).
Mit diesem Kompromiss könnten sich mehrere Blockaden auflösen. Der CDU-nahe BKM hatte gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine Verdoppelung der Bundesfilmförderung von 120 auf 250 Millionen Euro pro Jahr versprochen, konnte aber nicht liefern, da der Finanzminister (Lars Klingbeil, SPD) deren Auszahlung von einem Gesetz zur Investitionsverpflichtung abhängig machte.
Dieses Gesetz, mit Bestandteilen von Freiwilligkeit, wird es nun geben; es wird zwar weniger streng ausfallen als das französische, aber immerhin. Es werden, wie bei jedem Gesetz, noch Beratungen im Bundestag stattfinden, und die interessierten Parteien können Änderungswünsche einbringen, aber der Durchbruch sollte geschafft sein. Die Produktionsallianz hat ihre Zustimmung signalisiert, und die Streamer sollten sich damit zufriedengeben, wenigstens nicht wie in Frankreich herangezogen zu werden.
Nun könnte nur noch Donald Trump die Sache zum Entgleisen bringen. Diplomaten der deutschen Botschaft in Washington hätten die Bundesregierung vor einem Gesetz gewarnt, das US-Streamer wie Netflix, Amazon Prime und Disney+ zu Investitionen verpflichtet, hatte „Bild“ berichtet. In mehreren geheimen Schreiben an das Kanzleramt und das Finanzministerium hätten sie die Sorge geäußert, Trump könnte mit Strafzöllen reagieren.
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