Der Fall Wolfgang Beltracchi war einer der spektakulärsten Kunstfälschungsskandale in Deutschland. Beltracchi malte Bilder im Stil bekannter Künstler des Expressionismus und der klassischen Moderne, versah sie mit falschen Signaturen und fingierten Herkunftsnachweisen und brachte sie gemeinsam mit Komplizen in den Kunsthandel. Dabei gelang es ihm, anerkannte Fachleute von der Echtheit einzelner Bilder zu überzeugen. Im Jahr 2010 flog der umfangreiche Schwindel auf. 2011 wurde Wolfgang Beltracchi wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Schon während des offenen Vollzugs und später in Freiheit inszenierte sich Beltracchi als Medienfigur und Künstler eigenen Rangs. Nun fordert er eine seiner bekanntesten Fälschungen zurück: „Rotes Bild mit Pferden“. Nachdem das Landgericht Freiburg und das Oberlandesgericht Karlsruhe seine Klage abgewiesen hatten, verfolgt Beltracchi sein Herausgabeverlangen nun weiter: mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision. Verhandelt wird am 9. Oktober 2026 in Karlsruhe.

„Rotes Bild mit Pferden“ war als vermeintliches Original von dem expressionistischen Maler Heinrich Campendonk beim Auktionshaus Lempertz in Köln für 2,88 Millionen Euro an die maltesische Firma Trasteco versteigert worden. Eine naturwissenschaftliche Untersuchung ergab später, dass das Bild Titanweiß enthielt, das zur angeblichen Entstehungszeit des Gemäldes im Jahr 1914 noch nicht als Künstlerfarbe verfügbar war. Trasteco trat daraufhin vom Kauf zurück. Ein Rechtsstreit zwischen Trasteco und Lempertz endete mit einem Vergleich, woraufhin das Auktionshaus das Bild zurückerhielt. Anschließend verkaufte das Auktionshaus es an einen Dritten, von dem der Kläger die Herausgabe verlangt.

Beltracchi vertritt nun wohl die Auffassung, das Eigentum sei bei der Rückabwicklung an ihn als ursprünglichen Eigentümer zurückgefallen. Die Ermächtigung des Auktionshauses zur Eigentumsübertragung habe allein dem Schutz der Käuferin gedient. Das Auktionshaus sei daher nicht selbst Eigentümer geworden und habe das Bild nicht als eigenes weiterveräußern können. Der Bundesgerichtshof muss damit über die Rechtsfrage des sogenannten „Rückerwerbs des Nichtberechtigten“ entscheiden.

Der ursprüngliche Kauf wurde bereits 2012 rückabgewickelt. Trasteco erhielt den Kaufpreis von rund 2,9 Millionen Euro zurück. Rund 800.000 Euro hatte Lempertz bereits erstattet; die noch ausstehenden rund zwei Millionen Euro wurden nach damaligen Berichten durch den Verkauf einer Hypothek auf ein Grundstück Beltracchis beglichen. Nun geht es darum, wem das Gemälde gehört – und wer es dann wieder in den Handel bringen darf. „Echte“ Beltracchis sollen im fünfstelligen Euro-Bereich verkauft worden sein. Beltracchi selbst hat sich als „einer der teuersten Künstler in Europa“ bezeichnet.

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