Ein verwuschelter Mädchenkopf von Vincent van Gogh, der wirkt wie ein junger David Bowie. Ein alter Fischer von Edvard Munch, der neben seiner Tochter Pfeife raucht. Eine Katze von Paul Klee, die auf der Stirn einen kleinen Vogel trägt.

Bevor diese selten gezeigten Bilder nun in Hamburg zusammenfanden, hingen sie über den Sofas jüdischer Sammler, von Berlin über Bochum bis Stuttgart. Dann wurden sie unter wachsendem NS-Druck verkauft und versteigert oder schlichtweg von den Nazis geraubt. Viele der Eigentümer wurden nach 1933 verfolgt, enteignet, ins Exil getrieben oder ermordet.

Das Bucerius Kunst Forum besitzt keine eigene Sammlung. Jedes Werk der Ausstellung ist eine Leihgabe. Größere Museen hatten abgewinkt, das Thema sei politisch zu heikel. „Uns kann niemand den Vorwurf machen: Räumt doch erst mal im eigenen Keller auf“, habe Direktorin Kathrin Baumstark damals gesagt – so erzählt es der Journalist Stefan Koldehoff, der die Schau mit ihr gemeinsam kuratiert hat. Vier Jahre lang recherchierten die beiden. Schwierig zu beantworten war oft die Frage: Wo befinden sich die Werke heute?

Vincent van Gogh, „Mädchen mit zerzaustem Haar“, 1888

„Wenn man weiß, die hatten den Monet und den Munch und den van Gogh, dann heißt das ja noch nicht, dass man die Werke auch für eine Ausstellung zu greifen bekommt“, sagt Koldehoff. Rund 500 Leihanfragen verschickten sie an Museen und Privatsammler in aller Welt, am Ende kamen rund 100 Gemälde, Grafiken und Skulpturen aus 15 Sammlungen zusammen. „Wer uns total unterstützt hat, zum Teil auch zu meiner Überraschung, war der Kunsthandel.“ Auktionshäuser wie Sotheby’s, Christie’s, Ketterer und Van Ham leiteten die Briefe der Kuratoren an frühere Käufer weiter.

Nicht jede dieser Sammlungen wurde unter Druck aufgelöst. Manche Eigentümer trennten sich schon in den 1920er-Jahren von ihren Bildern, weil sie den Expressionismus entdeckt hatten und lieber Kirchner oder Schmidt-Rottluff kaufen wollten, als an Manet oder Cézanne festzuhalten. Nach 1933 aber sahen sich jüdische Sammler oft gezwungen, große Teile ihres Kunstbesitzes zu verkaufen, um sich und ihre Angehörigen im Exil in Sicherheit zu bringen: Wer emigrierte, musste die Reichsfluchtsteuer zahlen, ein Viertel des Vermögens.

Nach den Novemberpogromen 1938 kam die Judenvermögensabgabe hinzu, zunächst 20, später 25 Prozent. Andere Sammlungen wurden schlicht geplündert. In Auktionskatalogen der späten 1930er-Jahre waren Werke jüdischer Kunstsammler mit einem kleinen Stern markiert oder dem Vermerk „aus nichtarischem Besitz“ versehen. „Zu sagen: ‚Wir wussten nicht, dass das irgendwem weggenommen worden war, wir wussten nicht, dass das irgendjemand unter Druck verkauft hat‘ – das halte ich persönlich für eine große Lüge, die zum Teil bis heute anhält.“ Doch wo endet ein Verkauf, und wo beginnt der Raub? „Raub, sagen die Juristen, setzt Gewalt voraus“, erklärt Koldehoff.

Die Frankfurter Sammlerin Martha Nathan bemerkte früh, dass sich die politischen Verhältnisse in Deutschland veränderten, floh 1937 nach Paris und wenige Wochen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nach Genf. Zum Verkauf ihrer Bilder hat sie niemand mit Gewalt gezwungen. An den Direktor der Kunsthalle in Basel schrieb sie 1938 dennoch: „Sie können sich denken, wie schwer es mir wird, mich von meinen Bildern trennen zu müssen.“ Koldehoff kommentiert: „Ich würde sagen, das war nicht freiwillig.“

Schicksal einer Kunstsammlerin

Wie nah beides beieinanderliegt, zeigt Martha Nathans Geschichte: Im selben Jahr wurden sechs Bilder aus ihrem Umzugsgut beschlagnahmt und dem Städelschen Kunstinstitut übergeben. Nach dem Krieg stellte sie mehrere Anträge auf Restitution. Städel-Direktor Ernst Holzinger, der eng mit den Nazis zusammengearbeitet hatte, stellte die Werke aber weiterhin als freiwillige Schenkung dar.

Vor allem US-Museen verweigern eine Restitution. Zwei von ihnen ließen sich präventiv bestätigen, dass sie unter anderem einen Gauguin sowie einen van Gogh im Wert von mehreren Millionen Euro rechtmäßig besäßen. Ein Gemälde von Ferdinand Hodler aus Martha Nathans Sammlung zeigt den Thunersee mit Alpenpanorama unter strahlend blauem Himmel. Es wurde erst kurz vor Ausstellungsbeginn an Nathans Erben zurückgegeben. Sie bestanden darauf, dass es in Hamburg zu sehen ist.

Für Privatbesitzer stellt sich die Frage der Rückgabe rechtlich gar nicht. „Für die Privaten ist das alles verjährt“, sagt Koldehoff. Wer ein solches Bild besitzt, hat es im Juristendeutsch „ersessen“. Spätestens wenn es auf einer Auktion auftaucht, melden sich aber oft die Erben, und die Auktionshäuser bieten inzwischen Modelle an, bei denen der Erlös geteilt wird. Wie heikel das Thema bleibt, zeigen zwei Landschaften von Camille Corot aus dem Besitz der Familie von Mendelssohn. Die Leihgeber zogen sie kurz vor Ausstellungsbeginn zurück, aus Sorge, die Bilder könnten in Hamburg beschlagnahmt werden.

Edvard Munchs Gemälde „Alter Fischer mit Tochter“ von 1902 ist in Hamburg zu sehen

1998 verpflichteten sich die deutschen Museen in der Washingtoner Erklärung, ihre Bestände nach NS-Raubkunst zu durchsuchen und mit den Erben der ursprünglichen Eigentümer eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. Ein Restitutionsgesetz gibt es aber bis heute nicht, sondern nur eine moralische Selbstverpflichtung. Wie ernst sie genommen wird, erfuhren Baumstark und Koldehoff bei ihren Leihanfragen. Manche Häuser lehnten ab aus Sorge, bei genauerem Hinsehen könnte doch noch ein Restitutionsfall auftauchen. „Wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken“, hätten sie ihnen gesagt.

Wie groß die Aufgabe ist, zeigen die Zahlen. Mindestens 600.000 Kunstwerke wurden in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen. Als Raubkunst identifiziert sind nach Koldehoffs Schätzung nur 10 bis 20 Prozent davon. Gleichzeitig sind Stellen für Provenienzforschung in deutschen Museen meist auf zwei Jahre befristet. Die Träger der Museen, also Kommunen, Länder und der Bund, kämen ihrer Verpflichtung nicht nach, „weder moralisch noch rechtlich“, so Koldehoff.

Bevor die Leihanfragen hinausgingen, fragten die Kuratoren die Nachfahren der 15 Sammlerfamilien um ihr Einverständnis. Die Reaktionen seien „absolut beglückend“ gewesen. In einer E-Mail-Korrespondenz schrieben Mitglieder einer Familie sinngemäß: Jemand will tatsächlich an die Uroma erinnern, endlich würdigt jemand ihre kulturelle Leistung. Da wäre den Kuratoren klar geworden, dass sie nicht auf dem ganz falschen Weg sind.

Im Ruhrgebiet hat die Ausstellung bereits Folgen: Das Kunstmuseum Bochum lieh ein Gemälde von Max Pechstein aus einer Sammlung, die dort niemand mehr kannte, weder im Museum noch im Stadtarchiv. Die Direktorin stellte nur eine Bedingung: Man solle nach Bochum kommen und von der Sammlung erzählen. Inzwischen läuft dort ein eigenes Forschungsprojekt.

Den Anspruch, das Thema abschließend zu behandeln, hatten die Kuratoren nie. Worum es ihnen geht, fasst Koldehoff so zusammen: „Bei aller Wissenschaftlichkeit, bei aller Sorgfalt in der Forschung – vergesst nicht die Menschen hinter den Bildern.“

„Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland“ läuft bis zum 29. März 2027 im Bucerius Kunst Forum in Hamburg.

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