Positionen liegen weit auseinander: Im Disput zwischen dem ARD-Sender RBB und der fristlos entlassenen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger um viel Geld gibt es keine gütliche Einigung. Der Verwaltungsrat des Senders sah in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilte. Die Positionen des Senders und seiner früheren Intendantin lagen nach Einschätzung des Kontrollgremiums zu weit auseinander.
Beide Seiten erheben in einem Zivilprozess Ansprüche und haben geklagt. Mitte Januar lotete das Landgericht Berlin in einer mündlichen Verhandlung die Positionen aus. Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort forderte die Beteiligten auf, sich in einem Mediationsverfahren zu einigen. Der Verwaltungsrat stimmte diesem Verfahren zu.
Urteil des Gerichts im Juli geplant
Wie der RBB nun mitteilte, kam es in zwei mehrstündigen Verhandlungen nicht zu einer Lösung. Schlesingers Anwalt Thomas Wahlig bestätigte die RBB-Angaben. Darüber hinaus wollte er keine Angaben machen mit Verweis auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung.
Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, hat die zuständige Kammer vorgesorgt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat sie für den 4. Juli einen Termin zur Verkündung eines Urteils anberaumt.
Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte, ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Schlesinger verlangt vom RBB die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Das steht in ihrem Vertrag, der Sender zahlt aber nicht. Nach Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in dem Fall, dass man lebenslang mit Ablauf des Vertrages – also schon vor Eintritt in die Rente – eine bestimmte Summe Geld monatlich erhält. Ruhegeldregelungen kennt man aus dem Kontext von Topmanager-Verträgen.
Streit um Ruhegehalt und Pflichtverletzungen
Exemplarisch geht es in der Klage Schlesingers gegen den RBB um einen einzelnen Monat, nach Gerichtsangaben rund 18.300 Euro. Es geht quasi um eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender will stattdessen, dass Schlesinger Geld zurückzahlt. Die Forderungen an die Ex-Senderchefin summieren sich laut RBB auf „mehrere Millionen Euro“.
Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.