In Brandenburg ist seit kurzem die Anerkennung des Existenzrechtes Israels Voraussetzung für die Einbürgerung. Innenminister René Wilke (parteilos) sagte am Donnerstag im Landtag in Potsdam, er habe in Absprache mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) eine entsprechende Änderung im Einbürgerungsverfahren vorgenommen. Die neue Regelung gelte seit Anfang Juni. Als erstes Bundesland hatte Sachsen-Anhalt 2023 die Einbürgerung an ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels geknüpft.

Der Innenminister machte deutlich, dass es nicht um die Akzeptanz aller Entscheidungen der israelischen Regierung geht: „Es ist ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, das abgegeben wird“, sagte Wilke. „Es ist nicht das Bekenntnis, dass alles, was irgendein Regierungschef in Israel jemals tat und tun wird, ebenfalls Solidarität und Einverständnis bekommt.“

Der Antisemitismusbeauftragte Brandenburgs, Andreas Büttner, versicherte Israel seine Solidarität. „Israel ist das Versprechen auf Schutz und Selbstbestimmung“, sagte er. „Wer Israel angreift, greift dieses Versprechen an.“ Mit Blick auf das israelische Vorgehen im Gaza-Streifen sagte er: „Mein Mitgefühl gilt den Unschuldigen auf beiden Seiten.“ Er zeigte sich besorgt. „Antisemitismus ist auf einem historischen Höchststand“, sagte er.

Voraussetzungen für Einbürgerungen sind bundesweit zudem ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, eine Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere den Schutz jüdischen Lebens. Auch ein Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges wird verlangt.

Wer ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser ist und Deutscher werden will, muss zudem seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichern können, darf nicht wegen Straftaten verurteilt sein, darf keine Mehrehe führen und die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht durch sein Verhalten missachten. In der Regel müssen auch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.

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