Pflegebedürftige zahlen im Heim nun im Schnitt 3.108 Euro monatlich. Sozialverbände schlagen Alarm. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe will bis Ende des Jahres Reformvorschläge erarbeiten. Ideen gibt es bereits viele.

Die Pflege im Heim belastet Betroffene finanziell immer stärker. Erstmals liegt der monatliche Eigenanteil im ersten Jahr der stationären Pflege bundesweit bei mehr als 3.000 Euro: Bewohnerinnen und Bewohner müssen mit Stand 1. Juli durchschnittlich 3.108 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Zum Vergleich: Das sind 124 Euro mehr als zum 1. Januar und 237 Euro mehr als zum 1. Juli 2024.

Pflege in NRW deutlich teurer als in Sachsen-Anhalt

Dabei gibt es große regionale Unterschiede: Am teuersten ist die Heimunterbringung aktuell in Bremen (3.449 Euro) und Nordrhein-Westfalen (3.427 Euro). Am niedrigsten ist die Belastung in Sachsen-Anhalt (2.595 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (2.752 Euro).

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen dann noch Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung, für Investitionen in den Einrichtungen sowie Ausbildungskosten hinzu.

Personal- und Lebenshaltungskosten stark gestiegen

Doch was sind die Gründe für den Anstieg? Der Verband der Ersatzkassen verweist auf die höheren Gehälter für die dringend benötigten Pflegekräfte. So ging der Eigenanteil nur für die reine Pflege im bundesweiten Schnitt auf jetzt 1.862 Euro im Monat hoch - 184 Euro mehr als Mitte vergangenen Jahres.

Aber auch Unterhalt und Verpflegung kosten jetzt mehr, nämlich durchschnittlich 1.018 Euro im Monat und damit plus 63 Euro im Vergleich zu Juli 2024. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Zu ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.

Trotz Höchstzuschlag knapp 2.000 Euro für die Pflege

Zwar bekommen Pflegebedürftige seit 2022 neben den Leistungen der Pflegekassen auch Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.

Doch auch mit dem höchsten Zuschlag legten die Belastungen zu - im Schnitt mussten Bewohner immer noch 1.991 Euro im Monat selbst aufbringen. Das waren 126 Euro mehr als Mitte 2024. Die Vorstandschefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, mahnt: "Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten."

Politik unter Zugzwang

Angesichts der gestiegenen Pflegekosten hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll bis Ende 2025 Reformvorschläge vorlegen. Eines der erklärten Ziele der Arbeitsgruppe lautet: "Pflege darf kein Armutsrisiko sein."

Auch der Bundesrechnungshof sieht die aktuelle Pflegesituation kritisch und mahnt in einem aktuellen Bericht an den Bundestag: Nur 12,6  Prozent der Pflegebedürftigen leben im Heim, verursachten aber 30 Prozent der Ausgaben der Pflegeversicherung. Ausgabentreiber sind demnach auch die Entlastungszuschläge, bei denen für dieses Jahr ein Kostensprung auf 7,3 Milliarden Euro erwartet wird.

Reformideen liegen längst vor

Diskutiert wird unter anderem ein bundesweiter Eigenanteilsdeckel, mehr Steuergeld oder ein Umbau zu einer Pflegevollversicherung, die alle Pflegekosten trägt. Die Pflegekassen fordern zudem, dass der Bund ihnen Milliardenausgaben aus der Corona-Zeit erstattet und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt.

Damit liegen diverse Reformvorschläge längst auf dem Tisch. Oder wie es der Bundesrechnungshof formuliert: "Es fehlt nicht an Erkenntnissen, sondern am Willen zur Umsetzung".

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