Discounter und Supermärkte werben mit Rabatten, wenn man im Gegenzug ihre kostenfreie App nutzt. Doch statt mit Geld zahlt man mit den eigenen Daten.
Beim Einkauf im Supermarkt oder Discounter locken in so gut wie jedem Regal satte Rabatte: 32 Prozent auf süße Cocktailtomaten, 18 Prozent auf den Natur-Joghurt oder neun Prozent auf die Kartoffelchips.
Bei genauem Hinsehen fällt aber auf: Der Nachlass gilt nur für eine bestimmte Kundengruppe. Nur Menschen mit der jeweiligen Handy-App des Geschäfts kommen in den Genuss. Der Rest zahlt den regulären Preis. Warum aber machen die Geschäfte das?
Verbraucherzentrale gegen Lidl
Ein solches Angebot beschäftigt seit heute das Oberlandesgericht in Stuttgart. Die Verbraucherzentrale klagt gegen den Lebensmittel-Discounter Lidl. "Der Punkt bei diesen Bonus-Apps ist ja - und damit wirbt Lidl tatsächlich auch -, dass die kostenfrei nutzbar sind", erklärt Heiko Dübel vom Bundesverband Verbraucherzentrale im Gespräch mit tagesschau.de. "Kostenfrei heißt aber aus unserer Sicht natürlich nicht kostenlos. Denn Verbraucher zahlen hier mit ihren Daten."
Die Verbraucherzentrale sagt: Schon beim Anmelden für das Bonusprogramm müsse Lidl die Kunden besser informieren, dass sie für Rabatte ihre Daten hergeben. Schon bei der Anmeldung erhebt Lidl Daten wie Vorname, Alter, Geschlecht und die bevorzugte Filiale.
Andere Daten wie die Adresse oder der Nachname sind nur bei Onlinebestellungen verpflichtend. Beim Einkauf in der Filiale und online speichert die App Angaben über gekaufte und zurückgegebene Waren.
Kundenbindung durch Angebote
Diese Daten nutzt Lidl nach eigenen Angaben, um den Ausbau seines Filialnetzes oder die Verteilung von Prospekten zu planen oder personalisierte Werbung und Angebote in der App auszuspielen. Angeblich nutzen 100 Millionen Kunden die App.
Ein gängiges Verfahren. Auch andere Anbieter wie Rewe, Edeka oder Aldi nutzen die Kundendaten aus ihren Apps, um durch Personalisierung die Kundenbindung zu erhöhen.
Bei Lidl stört die Verbraucherzentrale vor allem die hohe Intransparenz. Deshalb hatte sie im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Lidl, das seinen Sitz im baden-württembergischen Heilbronn hat, will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Debatte über Wert von Daten
Rabatte gegen Daten - für Einzelhandelsexperten längst ein gängiges Vorgehen: "Die Frage ist, ob ich als Verbraucher wirklich ein Problem damit habe, dass der Händler weiß, welche Milch, welche Nudeln ich kaufe", sagt Stephan Rüschen von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn. "Wenn ich damit ein Problem habe, dann sollte ich das nicht tun. Aber es sind eigentlich ja nur sehr geringe Daten, ich gebe Einblick in mein Kaufverhalten in einem Supermarkt, und das muss jeder für sich selbst entscheiden. Man muss die App ja nicht nutzen."
Die Klage der Verbraucherzentrale hat dennoch eine Debatte über den Wert unserer Daten ausgelöst. Oliver Mosthaf, der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, erklärte heute: "Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist."
Endgültiges Urteil nicht absehbar
Die Frage sei, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. "Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird." Wie in diesem Fall die Daten zum Einkaufsverhalten.
Für den 23. September hat das Gericht ein Urteil angekündigt. Doch eine endgültige Klärung der Frage dürfte sich noch deutlich länger hinziehen. Das Oberlandesgericht hat jetzt schon angekündigt, eine Revision am Bundesgerichtshof zuzulassen.
Und dann könnte der Fall sogar noch vor dem Europäischen Gerichtshof landen, da es unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.