Im Streit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen hat der Gemeinderat der Stadt entschieden, dass der muslimische Verein VKBI das fast fertig gebaute Gebäude wieder abreißen muss. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet.

Der Gemeinderat habe mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Verein bis Ende des Jahres das Bauwerk auf dem Grundstück abreißen soll – und zwar auf eigene Kosten, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung. Zugleich entschied der Gemeinderat, dass die Stadt den Verein bei der Suche nach alternativen Räumen für die örtlichen Mitglieder unterstützen solle.

„Das für einen solchen Vertrag notwendige Maß an Vertrauen ist verbraucht“, sagte Oberbürgermeister Otto Ruppaner laut der Zeitung. Die Muslime seien nun aufgefordert, bis Ende des Jahres die Abrissbagger anrücken zu lassen. „Der Rückbau stellt die Verwertbarkeit des Grundstückes wieder her und beendet den aktuellen Schwebezustand.“ Eine Reaktion des Vereins stand zunächst aus.

Hintergrund des Streits sind offenbar die erneuten Pläne des VKBI und des Kölner Dachverband VIKZ, neben dem Gebetshaus ein umstrittenes Schülerwohnheim zu errichten. Der Streitpunkt war eigentlich längst ausgeräumt. Bereits der Ex-Oberbürgermeister hat laut „SZ“ mehr als einmal deutlich gemacht hat, dass ein solches Wohnheim aus seiner Sicht alles andere als integrationsfördernd sei.

Um das Moschee-Projekt im Landkreis Esslingen hatte es zudem über Jahre auch Prozesse vor Gericht gegeben. Hintergrund war ein Streit um das Grundstück. Die Stadt hatte dem Verein 2014 ein sogenanntes Erbbaurecht eingeräumt, das ihm den Bau einer Moschee auf einem städtischen Grundstück ermöglichte. Als der Verein die Moschee nicht fristgerecht binnen vier Jahren fertiggestellt hatte, forderte sie das Erbbaurecht wie vertraglich vereinbart zurück.

Beim Erbbaurecht verpachtet der Grundstückseigentümer das ihm gehörende Grundstück an den Bauherrn, den sogenannten Erbbauberechtigten. Dieser entrichtet für die Nutzung des Grundstücks den sogenannten Erbbauzins und darf im Gegenzug eine Immobilie auf dem Grund und Boden des Eigentümers errichten.

Prozesse bis zum Bundesgerichtshof

Im Januar 2024 bekam die Stadt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht. Der Verein hatte unter anderem erreichen wollen, dass die Klage der Stadt abgewiesen wird und ihm das Grundstück übereignet wird. Zuvor hatte auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Sinne der Stadt geurteilt.

Nach dem Urteil des BGH hätten verschiedene Gespräche mit dem Verein stattgefunden, heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung für die Entscheidung des Gemeinderats. Ziel sei stets gewesen, den Verein zu unterstützen. „Deshalb sollte nach den Urteilen verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut und nach gemeinsamen Lösungen gesucht werden“, heißt es in der Vorlage. Das sei nicht gelungen, sodass man nun empfehle, einen Schlussstrich zu ziehen.

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