• Nachfrage bei mitteldeutschen Parlamentariern
  • Kritik vom Bund der Steuerzahler

Im Jahr 2024 hat es in Deutschland 107,1 Millionen Geschäftsreisen gegeben. Wer dienstlich unterwegs ist, der kann die Kosten dafür in der Firma bzw. bei der Steuer abrechnen – allerdings muss er dafür fleißig Belege sammeln. Etwa Rechnungen, Quittungen und andere Nachweise für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder Übernachtungskosten. Bei Abgeordneten dagegen ist das anders. Bundestagsabgeordnete erhalten unter anderem eine Aufwandspauschale von rund 64.000 Euro im Jahr, steuerfrei und ohne Nachweis.

Festgeschrieben ist die Kostenpauschale durch den Paragraph 12 im Abgeordnetengesetz. Sie wird jeden Jahr am 1. Januar neu angepasst. Begründung für die Notwendigkeit der Pauschale: Jeder Abgeordnete soll sein Mandat frei ausüben können. Deshalb können die Abgeordneten auch frei entscheiden, wie sie die Kostenpauschale verwenden.

Nachfrage bei mitteldeutschen Parlamentariern

MDR AKTUELL hat mehrere mitteldeutsche Parlamentarier zur Verwendung der Pauschale angefragt.

CDU-Bundestagsabgeordnete Nora SeitzBildrechte: picture alliance / Geisler-Fotopress | Thomas Bartilla/Geisler-Fotopress

Die Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Nora Seitz teilte unter anderem schriftlich mit: "Ich nutze diese Pauschale, um die vielfältigen Ausgaben zu decken, die im Zusammenhang mit meiner Arbeit im Wahlkreis und in Berlin entstehen. Konkret sind das vor allem: Miete für mein Wahlkreisbüro, um meinen Mitarbeitern in Chemnitz einen entsprechenden Arbeitsplatz zu bieten, Kosten für Möbel, Ausstattung (z.B. Geschirr), Miete für meine Zweitwohnung in Berlin, da ich etwa die Hälfte des Jahres dort bin, Fahrtkosten, vor allem Benzinkosten, für die Fahrten im Wahlkreis."

Der Co-Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Bundestag, der Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann, verweist auf seine Internetseite. Dort sei transparent aufgelistet, wofür die Pauschale verwendet wird: Hauptsächlich Kosten im Zusammenhang mit Wahlkreisbüros.

AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin BachmannBildrechte: picture alliance / dts-Agentur | -

So sieht es auch bei der mittelsächsischen AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann aus: Sie finanziert unter anderem zwei Wahlkreisbüros und ein mobiles Bürgerbüro. Bauchschmerzen hat sie mit der Pauschale trotzdem: "Da haben sich die Abgeordneten in Berlin das ganz nett eingerichtet. Das können Sie ja eigentlich keinem erzählen, dass eine Pauschale einfach so ausgezahlt wird. Ich bin persönlich dafür, dass die Pauschale nur auf Verwendungsnachweis ausgezahlt wird, genauso wie sie in jedem Unternehmen oder jeder Steuerzahler seine Aufwendungen nachweisen muss, damit er sie entsprechend vergütet bekommt."

Ich bin persönlich dafür, dass die Pauschale nur auf Verwendungsnachweis ausgezahlt wird.

Carolin BachmannAfD-Bundestagsabgeordnete

Kritik vom Bund der Steuerzahler

Kritisch sieht die steuerfreie Pauschale auch der Bund der Steuerzahler. Auf seiner Internetseite steht zum Thema: "Unfair ist, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen. Wir halten es für erforderlich, die steuerfreie Kostenpauschale zu reformieren. Genauso wie Arbeitnehmer sollten Bundestagsabgeordnete ihre Aufwendungen einzeln belegen müssen."

Unfair ist, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen.

Bund der Steuerzahler

Der Bundestag dagegen verweist auf seiner Internetseite darauf, dass sich bei Einzelnachweisen der Verwaltungsaufwand enorm erhöhen würde. Die Pauschale aber sei im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stelle die kostengünstigste Lösung dar.

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