Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket zur Absicherung des Rentenniveaus und zur Ausweitung der Mütterrente auf den Weg gebracht.
Das Kabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert. Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet.
Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat. Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Die Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Jahre bis 2029 weist allerdings hohe zweistellige Milliardenlücken auf.
Schwarzarbeit – Nagelstudios und Barbershops im Visier
Auch will die Regierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken. Das Kabinett beschloss ebenfalls einen Gesetzentwurf Klingsbeils, der eine Modernisierung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vorsieht. Die FKS soll durch Datenanalyse gezielter gegen verdächtige Arbeitgeber vorgehen können, etwa in Subunternehmerketten auf Großbaustellen. Sie erhält zum Teil polizeiähnliche Befugnisse.
Zudem sollen neue Branchen in den Fokus rücken, in denen illegale Beschäftigung vermutet wird. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Dort sollen eine Ausweispflicht für Beschäftigte und eine Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber bei neuen Anstellungen gelten. Dafür wird die Forstwirtschaft aus dem Katalog der Risikobranchen genommen.
Regierung bringt Tariftreuegesetz auf den Weg
Außerdem sollen öffentliche Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen geknüpft werden. Neben der Rente brachte das Kabinett einen weiteren Gesetzentwurf von Bärbel Bas und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auf den Weg. Die Regierung will damit die seit Jahrzehnten sinkende Bindung an Tariflöhne stärken. Eine weitreichende Ausnahme ist bis Ende 2032 für Aufträge der Bundeswehr vorgesehen.
Arbeitgeber müssen dem Gesetzentwurf zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Die Tariftreue soll sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld beziehen. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
Mehr Gesetzentwürfe in Kürze.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.