Die Bundesregierung will mit einer Neuregelung der staatlichen Leistungen für neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine im kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einsparen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hervor. Demnach sollen Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld erhalten.

Dabei liegt der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht beschränkt. Finanziell bedeutet der sogenannte Rechtskreiswechsel aber kaum eine Entlastung für den Bund.

Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Diese entstehen bei Ländern und Kommunen, die aber vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.

Bas verschickte das Gesetz am Mittwochnachmittag nach Angaben aus der Regierung an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll bis Jahresende verabschiedet werden. Für die mehr als 1,2 Millionen Ukrainer, die bereits vor dem Stichtag 1. April 2025 in Deutschland Schutz gesucht haben, ändert sich den Plänen zufolge nichts. Laut Innenministerium sind zwischen dem 1. April und 30. Juni 20.955 ukrainische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine erstmals eingereist.

Söder will nicht nur Neuankömmlinge vom Bürgergeld ausschließen

Mit dem Vorhaben setzt Bas eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte jüngst gefordert, alle ukrainischen Geflüchteten und nicht nur Neuankömmlinge vom Bürgergeld auszuschließen.

Ukrainer kamen in der großen Fluchtbewegung nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht sofort verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld. An dieser Stelle wird nun angesetzt.

An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Insgesamt kamen seit 2022 den Angaben zufolge 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine. Mit Stand Mai waren nach offiziellen Angaben 332.000 von ihnen in Beschäftigung.

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