Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich soll am heutigen Freitag seine Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Das Bundesjustizministerium hat jedoch betont, dass es keinen zwingenden Grund gebe, ihn in einem Frauengefängnis unterzubringen.

„Beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen müssen sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). „Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.“

Sie fügte außerdem Beispiele für andere Entscheidungen hinzu: „Mehrere Bundesländer haben schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangenen betreffen: so zum Beispiel Berlin oder Hessen. Diese Regeln ermöglichen differenzierende Lösungen im Einzelfall.“

Auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), betonte: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle.“

Der anstehende Haftantritt befeuert auch die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz.

Koch warnt: „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle möglichen Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“

Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden – damals noch als Sven Liebich.

Mit dem im November in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, diese Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen.

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