Spionierte der österreichische Ex-Verfassungsschützer Egisto O. im Auftrag des früheren Wirecard-Vorstands Jan Marsalek für Russland? Diese Frage schien im Frühjahr vergangenen Jahres beantwortet zu sein: ja. Er war wegen dringenden Tatverdachts verhaftet worden. Doch nur wenige Monate später die vermeintliche Kehrtwende – Egisto O. wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
„Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte nach einer früheren Untersuchungshaft Anfang des Jahres 2021 weitere Straftaten verübt hat. Die Fakten, auf die sich der dringende Tatverdacht bezieht, liegen vor der seinerzeit verhängten Untersuchungshaft“, hieß es in der damaligen Erklärung der Justiz. Der Fall schien geklärt.
Doch die Staatsanwaltschaft Wien hat nun Anklage gegen Egisto O. und einen weiteren Polizeibeamten beim Landesgericht Wien wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Verfassungsschützer erhoben. O. soll von 2015 bis 2020 ohne dienstlichen Auftrag Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen oder Reisebewegungen ermittelt haben. Er wird verdächtigt, dem russischen Geheimdienst von 2017 bis 2021 Daten aus polizeilichen Beständen an Marsalek übermittelt zu haben. Der flüchtige Ex-Wirecard-Manager wird mit internationalem Haftbefehl gesucht und soll sich in Russland aufhalten.
Bekannt geworden war, dass Egisto O. im März 2021 die Anschrift des bulgarischen Journalisten Christo Grozev ermittelt haben soll, der sich mit Recherchen zu russischen Machenschaften in Moskau unbeliebt gemacht hatte. In seine Wohnung war danach eingebrochen worden.
Die Staatsanwaltschaft Wien beschuldigt den ehemaligen Verfassungsschützer auch, Geld angenommen zu haben. So soll er im November 2022 einen mit einer geschützten Software ausgestatteten sogenannten Sina-Laptop für 20.000 Euro in Marsaleks Auftrag an einen unbekannten Mittäter übergeben haben. Der Laptop, so hatte Marsalek in Chats behauptet, sei schließlich beim russischen Geheimdienst FSB gelandet. Das hatte O. immer bestritten, ebenso eine Spionagetätigkeit für Russland.
Die Strafandrohung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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