Die im Bundestag vertretenen Parteien mussten wegen Verstößen gegen die Parteienfinanzierung seit 2017 insgesamt rund 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor, die WELT AM SONNTAG exklusiv vorliegt. Gründe dafür waren vor allem die Annahme unzulässiger Spenden, falsche Angaben in Rechenschaftsberichten sowie die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsmitteln.
Mit rund 1,1 Millionen Euro entfiel mehr als die Hälfte der Strafzahlungen auf die AfD. Besonders ins Gewicht fielen verdeckte Unterstützungsleistungen der Schweizer Goal AG, einer PR-Agentur, die im Wahlkampf unter anderem den AfD-Landesverbänden Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zugutekamen. Auch eine illegale Spende aus der Schweiz in Höhe von fast 400.000 Euro sowie fehlerhafte Rechenschaftsberichte führten zu Rückforderungen. Über eine Strafzahlung von rund 108.000 Euro, ebenfalls im Zusammenhang mit der Goal AG, muss nach einer Klage der AfD das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die AfD verwies hinsichtlich der sanktionierten Verstöße auf ihre kurze Parteigeschichte. „Insbesondere in den ersten Jahren konnte die AfD bisher nicht auf den Erfahrungsschatz im Umgang mit Spenden zurückgreifen, den andere Parteien in Jahrzehnten gesammelt haben“, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter WELT AM SONNTAG. Heute prüfe man jede Spende streng, es gebe ein „Sechs-Augen-Prinzip“ sowie intensive Schulungen für die Gliederungen.
Die CDU musste seit 2017 etwa 200.000 Euro an Zahlungsverpflichtungen leisten. Besonders auffällig war eine unzulässige Spende im Landesverband Rheinland-Pfalz, die eine Strafzahlung von 168.000 Euro zur Folge hatte. Die SPD kam auf rund 140.000 Euro Strafe. Ein Teil geht auf Verstöße im Umgang mit Fraktionsmitteln in Brandenburg und im Saarland zurück. Außerdem wurde die Partei wegen unzulässiger Spenden ihrer Ortsvereine in Glückstadt und Oppenheim belangt.
Auch die Grünen wurden sanktioniert. Die Zahlungen der Partei summieren sich seit 2017 auf rund 134.000 Euro. Der größte Fall betraf eine Maßnahme der saarländischen Landtagsfraktion aus dem Jahr 2009, die 2017 als wahlkampfnahe Kommunikation eingestuft wurde. Die Linke hatte knapp 92.000 Euro zu zahlen. Der überwiegende Teil davon betraf einen Fall aus dem Bundestagswahlkampf 2013, bei dem Fraktionsmittel unzulässig eingesetzt worden waren. Bei der CSU belief sich die Strafzahlung auf 79.300 Euro. Dabei ging es um eine Unternehmensspende an den Kreisverband Regensburg. Die FDP musste wegen zweckwidriger Verwendung von Fraktionsmitteln im saarländischen Landtag 2017 gut 2300 Euro zurückzahlen.
Laut Parteiengesetz können Parteien bei unzulässigen Spenden oder Verstößen gegen Rechenschaftspflichten mit dem Zwei- bis Dreifachen der jeweiligen Spendenbeträge sanktioniert werden. Die Rückforderungen der Bundestagsverwaltung sind keine Strafen im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern werden als „Zahlungsverpflichtungen“ bezeichnet. Die Summen werden in der Regel von der staatlichen Parteienfinanzierung einbehalten.
Die CDU verweist auf ein Kontrollsystem, das schon in der Satzung verankert sei. Verstöße würden in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden aufgearbeitet, anschließend gebe es konkrete Empfehlungen. Zudem setzt die Partei auf Schulungen und Informationsmaterialien für ihre Untergliederungen. Die Grünen betonen, dass die größte gegen sie gerichtete Strafe auf einen Verstoß im Jahr 2009 zurückgehe. Man habe zur Bundestagswahl 2025 einen Leitfaden erstellt und setze auf kontinuierliche Sensibilisierung.
Ein Sprecher der SPD teilte mit, dass die Partei bei möglichen Verstößen nach dem Parteiengesetz sofort reagiere und Transparenz an oberste Stelle setze. Mit internen Schulungen wollen die Sozialdemokraten weitere Verstöße verhindern. Die Linke verwies auf interne Regelungen. „Wir sind uns der Thematik bewusst und stellen mit entsprechenden Fraktionsordnungen sicher, dass das Verbot der direkten und indirekten Parteienfinanzierung konsequent beachtet wird“, sagte Ina Latendorf, erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion.
Ein Sprecher der FDP, die inzwischen nicht mehr im Bundestag sitzt, sagte, den Liberalen sei es ein zentrales Anliegen, „mit dem Geld der Steuerzahler stets verantwortungsvoll, transparent und zweckgebunden umzugehen“.
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