Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt.

SA-Parole auf zwei Veranstaltungen

Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe.

Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

Das Landgericht Halle hatte Höcke 2024 zweimal verurteilt.Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Geldstrafen gegen Höcke

Das Landgericht hatte Höcke im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von von 13.000 Euro.

MDR (mad)/AFP

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