• Schäfer fordert zeitlich unbegrenzte Arbeitspflicht.
  • Bundesarbeits- und Sozialministerium lehnt das jedoch ab.
  • Vorbild für das Vorhaben sollen Asylbewerber sein.

Der Landrat des Thüringer Kreises Greiz, Ulli Schäfer, hat Bundessozialministerin Bärbel Bas einen konkreten Gesetzentwurf zur Arbeitspflicht von Bürgergeldempfängern geschickt. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Der CDU-Politiker hatte in der Sache zuvor schon einen Brief mit dieser Forderung an die SPD-Politikerin geschrieben.

Der Entwurf von Schäfer sieht vor, dass Jobcenter Bürgergeldempfänger zeitlich unbegrenzt und flexibel in gemeinnützige Tätigkeit vermitteln können. Wer sich ohne triftigen Grund weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen. Dabei sollen Lebensumstände wie Kinderbetreuung oder gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden.

Die Zuweisung soll mit Aufnahme regulären Erwerbstätigkeit enden und mindestens alle sechs Monate überprüft werden. Schäfer erklärte, dass dies der Eigenständigkeit der Menschen und der Integration diene und keine Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft darstelle.

Mensch ist Mensch. Und jeder muss arbeiten.

Ulli Schäfer (CDU)Landrat in Greiz

Wenn Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, dann sei für ihn klar: "Auch Deutsche müssen arbeiten. Und Deutsche müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", hatte Schäfer im MDR THÜRINGEN JOURNAL Anfang September gesagt.

Der CDU-Landrat aus Thüringen hatte der Bundesministerin bereits einen Brief in der Sache geschrieben. Das Ministerium lehnte seinen Vorschlag unter Verweis auch auf das Grundgesetz allerdings ab, wie etwa die "Freien Presse" aus Chemnitz berichtete. Davon abgesehen, sind Entwürfe für Bundesgesetze von Kommunalpolitikern eher unüblich. Der normale Weg würde aus den Ländern über den Bundesrat führen.

Landrat: Arbeit nicht als Strafe verstehen

Schäfer begründet seinen nun wiederholten Vorstoß mit einem Prinzip von "Fördern und Fordern", das seiner Meinung im Sozialstaat gelte. Während Leistungsansprüche klar geregelt seien, fehlt es seiner Ansicht nach aber an verbindlichen Vorgaben für die Mitwirkung der Bürgergeldempfänger.

Solche Arbeitsgelegenheiten sollen laut Schäfer auch nicht als Strafe verstanden werden, sondern als "bewährtes Mittel zur sozialen Teilhabe" und zur Vorbereitung auf den regulären Arbeitsmarkt.

Arbeitspflicht für Asylbewerber seit einem Jahr

Der Landkreis Greiz hatte im Sommer 2024 die Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt und eine positive Bilanz gezogen. Demnach haben 64 Menschen aus der Arbeitspflicht heraus einen festen Job gefunden. Weitere 68 seien bei verschiedenen Trägern im Landkreis beschäftigt, etwa in den Bauhöfen der Gemeinden oder beim Deutschen Roten Kreuz.

Etwa 40 Asylbewerber haben laut Landratsamt deswegen den Kreis jedoch auch verlassen. Anderen seien die Leistungen gekürzt worden, weil sie nicht arbeiten wollten. Zudem gebe es viele Menschen mit kriegsbedingten Einschränkungen. Aktuell sind im Landkreis demnach 521 Asylbewerber registriert. Etwa ein Drittel davon seien aber Kinder und Jugendliche.

Asylbewerbern, die gemeinnützige Tätigkeiten verweigern, können im Kreis die Leistungen gekürzt werden. Für die Arbeit gezahlt wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Ähnliches für die Empfänger von Bürgergeld schlägt im Bundestag seit längerem auch schon die AfD vor, die ihre Forderung dazu jetzt wiederholt hat.

MDR (KaBe/fno)

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