Sollte man Beamte in das gesetzliche Rentensystem eingliedern? Experten warnen: Das würde weder das Finanzierungs- noch das Gerechtigkeitsproblem lösen. Es gibt aber andere Vorschläge.
Etwa 1,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Beamtenverhältnis. Sie bekommen im Alter eine Pension, die Höhe bemisst sich nach dem Verdienst am Ende des Berufslebens - im Schnitt 3.240 Euro im Monat. Bezahlt wird das aus Steuergeldern. Rund 90 Milliarden Euro waren es 2024.
Angestellte hingegen zahlen in die Rentenversicherung ein. Aus der wird dann eine Rente gezahlt, die vom Verdienst während der gesamten Berufslaufbahn abhängt und oft deutlich unter dem Niveau der Beamtenpensionen liegt. Laut Umfragen empfinden das viele Menschen in Deutschland als ungerecht.
Hohe Pension als Ausgleich für geringeren Verdienst
Der direkte Vergleich von Durchschnittsrenten und -pensionen hinkt allerdings. Das Alimentationsprinzip für Beamte sieht vor, dass die Pension einen bestimmten Lebensstandard sichern soll. Dementsprechend bildet die Pension nicht nur eine Rente, sondern auch noch so etwas wie eine Betriebsrente mit ab. Die bekommen auch viele Angestellte zusätzlich zu ihrer Rente. Darüber hinaus ist das Qualifikationsniveau von Beamten oft höher als das von Angestellten in der Privatwirtschaft.
Während des aktiven Berufslebens verdienen Beamte monatlich oft weniger, als wenn sie bei einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber tätig wären. Bei Juristen oder Feuerwehrleuten ist das zum Beispiel der Fall. Dahinter steht die Logik: Der Staat belohnt die Beamten am Ende für ihre Treue gegenüber dem Grundgesetz, ihren Verzicht auf Streiks und ihre unparteiische Amtsausführung mit einer großzügigen Absicherung im Alter.
Angestellte Lehrer im Nachteil gegenüber Beamtenkollegen
Der Unterschied zwischen Rente und Pension wird vor allem dort deutlich, wo beide Systeme parallel bestehen. Lehrer zum Beispiel werden zwar größtenteils verbeamtet. Einige aber arbeiten im Angestelltenverhältnis. In Nordrhein-Westfalen bekommt ein verbeamteter Lehrer laut Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach 35 Dienstjahren eine Pension von rund 3.500 Euro.
Ein Lehrer, der genauso lange in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, erhält - je nach Entgeltgruppe - eine gesetzliche Rente von etwa 2.000 Euro. Hinzu kommt eine Art Betriebsrente des Versorgungswerks für den Öffentlichen Dienst. Das können noch einmal einige Hundert Euro sein. Es bleibt aber eine deutliche Diskrepanz.
Forderung: Beamten in gesetzliche Rente eingliedern
Rufe nach einer Reform der Beamtenversorgung gibt es schon lange. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wiederholt immer wieder die Forderung, auch Beamte sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das sei gerechter und würde die Rentenkasse stabilisieren. "Wir müssen die Einnahmen verbessern", begründete sie ihren Vorstoß.
Dass die Rentenversicherung tatsächlich dadurch mehr Geld zu verteilen hätte, das bezweifelt Martin Werding. Er ist Sozialökonom und Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. "Wenn wir zwei Alterssicherungssysteme zusammenführen, die beide nicht ordentlich vorfinanziert sind, dann kommt da nirgendwo zusätzliches Geld ins Spiel", sagt er.
Beamte würden die Löcher in der Rentenkasse nicht stopfen
Wenn Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, hätte die zwar mehr Beitragszahler und kurzfristig mehr Einnahmen. Allerdings risse das Finanzierungslöcher an anderer Stelle auf. Die öffentlichen Arbeitgeber, also Bund, Länder und Kommunen, müssten plötzlich den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung der Beamten übernehmen und - damit es nicht zu einer effektiven Entgeltkürzung kommt - auch noch den Arbeitnehmeranteil für die Beamten obendrauf zahlen.
Außerdem leben Beamte im Schnitt länger und würden so die gesetzliche Rentenkasse noch zusätzlich belasten. Die Rentenversicherungsbeiträge für alle müssten perspektivisch steigen, so der Sachverständige Werding. Deswegen plädiert er dafür, Beamte nur dann zukünftig in eine Art gesetzliche Rente einzahlen zu lassen, wenn es für sie eine separate Kasse gibt.
Der Vorteil laut Sachverständigenrat: Alle Rentenreformen würden dann nicht mehr nur Angestellte, sondern genauso auch Beamte treffen. Das schaffe mehr Transparenz und auch Vertrauen bei den Bürgern. Der Deutsche Beamtenbund sagt, dies sei auch jetzt schon möglich und werde größtenteils umgesetzt. Die Anhebung des Renteneintrittsalters etwa sei auch auf Beamte übertragen worden.
Kostenstellschraube: Zahl der Beamten verringern
Um immer weiter steigende Versorgungslasten zu verhindern, gibt es noch einen anderen Vorschlag: weniger Beamte. Das fordert unter anderem der Bund der Steuerzahler. Eigentlich sollen nur hoheitliche Aufgaben von Beamten übernommen werden, etwa bei der Polizei, bei der Bundeswehr oder in der Finanzverwaltung. Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen zählt der Bund der Steuerzahler nicht dazu.
"Eine Abschaffung würde den Lehrkräftemangel aller Voraussicht nach noch einmal kräftig verschärfen", argumentiert dagegen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Nur mit Anreizen, wie sie das Beamtentum biete, könne man noch qualifizierte Fachkräfte gewinnen.
Die Bundesregierung will eine Rentenkommission einsetzen. All diese Reformvorschläge werden dann auf den Tisch kommen. Anfang 2026 soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen.
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