Ehrenamtliche Richter dürfen nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil sie der AfD angehören. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Vorschlagsliste des Kreistags Heilbronn für nicht rechtmäßig erklärt, weil dort AfD-Kandidaten pauschal gestrichen worden seien. Die Richter beanstandeten dieses Auswahlverfahren als willkürlich, weil nicht über einzelne Kandidaten, sondern über die gesamte Liste einer Fraktion abgestimmt wurde.
Der Kreistag des Landkreises Heilbronn hatte in seiner Sitzung Ende Juli die Kandidatenliste der AfD-Fraktion mit sieben Personen abgelehnt. Stattdessen wurden Kandidaten der übrigen Fraktionen auf die Vorschlagsliste für die Wahlperiode 2025 bis 2030 gesetzt. Als Begründung für die pauschale Ablehnung wurde angeführt, dass die AfD Positionen vertrete, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachteten. Ein Mitglied der AfD-Fraktion im Kreistag Heilbronn hatte geklagt und mit seinem Eilantrag Erfolg. Er war nicht auf die Vorschlagsliste aufgenommen worden.
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Nichtaufnahme des Klägers dessen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt. Die Entscheidung des Kreistags sei „offenkundig willkürlich“, da sie nicht auf der persönlichen Eignung der Kandidaten beruhe. Eine personenbezogene Prüfung habe nicht stattgefunden. Der Landkreis selbst habe im Verfahren eingeräumt, dass die Liste alleine deshalb abgelehnt worden sei, weil sie von der AfD-Fraktion stammte.
Ein gleichlautender Antrag der AfD-Fraktion scheiterte dagegen, da der Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern nur einzelnen Personen, nicht aber Fraktionen zustehe. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
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