Fast neun Monate nach Jahresbeginn hat der Bundestag den wegen der vorgezogenen Neuwahlen verzögerten Haushalt 2025 verabschiedet. Die Abgeordneten billigten in namentlicher Abstimmung den ersten Etat der neuen schwarz-roten Regierung am Donnerstag mit 324 gegen 269 Stimmen. Zuvor hatte der Bundestag auch das Gesetz zur endgültigen Einrichtung des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen.
Der Haushalt 2025 sieht Ausgaben von 502,5 Milliarden Euro vor – rund 25 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Die Neuverschuldung im Kernhaushalt 2025 liegt bei 81,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Schulden für Bundeswehr und Infrastruktur. Damit steigt die Neuverschuldung im laufenden Jahr auf mehr als 140 Milliarden Euro.
Die für das Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Milliarden Euro nötige Grundgesetzänderung war bereits vor Amtsantritt der neuen Regierung im März mit Unterstützung der Grünen beschlossen worden. Das konkrete Gesetz zur Umsetzung wurde nun mit den Stimmen von Union und SPD gebilligt. Aus dem Sondervermögen stehen 2025 gut 37 Milliarden Euro zur Verfügung, die insbesondere für den Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich der Bahn vorgesehen sind.
Mit Ausgaben von rund 190 Milliarden Euro beansprucht das Arbeits- und Sozialministerium knapp ein Drittel des Gesamthaushalts. Davon fließen allein 117 Milliarden Euro als Zuschüsse an die Rentenversicherung. Zweitgrößter Ausgabenposten ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld. Für die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt und für die Kosten der Unterkunft werden 42,6 Milliarden Euro eingeplant.
Für Verteidigung steigen die Ausgaben im Kernetat um fast zehn Milliarden auf über 62 Milliarden Euro. Dazu kommen aus dem 100-Milliarden-Euro Sondervermögen noch einmal 24 Milliarden Euro. Die Nato-Quote als Anteil der Verteidigungsausgaben an der Wirtschaftsleistung soll 2025 2,4 Prozent betragen.
Bislang gilt für den Bund eine vorläufige Haushaltsführung mit Ausgabendeckeln. Der nun beschlossene Haushalt für 2025 greift, sobald das Gesetz am 26. September den Bundesrat passiert hat und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Kommende Woche wird Haushalt 2026 beraten
Verabschiedet wurde auch das Haushaltsbegleitgesetz zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Damit werden Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.
Durch die Verzögerung wird der Haushalt nach der geplanten Befassung des Bundesrats am Freitag kommender Woche nur noch für rund drei Monate gelten. Die bis dahin geltende vorläufige Haushaltsführung, die den Spielraum der Regierung einschränkt, entfällt.
In der kommenden Woche befasst sich der Bundestag dann bereits mit dem Haushaltsentwurf für 2026. Er soll vor Jahresende verabschiedet werden.
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