Mit der Belastung von Gewässern durch Nitrat aus der Landwirtschaft beschäftigt sich seit Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bei der Revisionsverhandlung geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung. Die DUH geht davon aus, dass Deutschland eine EU-Richtlinie zum Nitrat nicht hinreichend umgesetzt hat, und fordert eine Änderung des Nationalen Aktionsprogrammes.

Verwaltungsgericht in Münster wies Klage ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte die Klage Anfang 2024 als unbegründet abgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe habe sich bei Anhörungen zur Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm nur unzureichend geäußert, hatten die Richter ihre Entscheidung begründet. Sich in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden seien, sei rechtlich ausgeschlossen. 

Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

dpa(pfh)

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