Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden. Dies entschied ein Gericht in Warschau, wie die Agentur PAP meldete. Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war Ende September in Polen festgenommen worden. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.

Wolodymyr Z. soll zu einer Gruppe gehören, die im September 2022 nahe der Ostseeinsel Bornholm Sprengsätze an den Pipelines platzierte. Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Z. sitzt seit seiner Festnahme seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Bei dem Anschlag beschädigten die Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.

Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, allerdings nicht mehr zum Zeitpunkt des Anschlags. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch gar nicht in Betrieb.

Spannungen zwischen Polen und Deutschland

Der polnische Premierminister Donald Tusk hatte bereits im Oktober erklärt, dass es nicht im Interesse des Landes liegt, einen ukrainischen Mann nach Deutschland auszuliefern. „Das Problem Europas, das Problem der Ukraine, das Problem Litauens und Polens ist nicht, dass Nord Stream 2 gesprengt wurde, sondern dass es gebaut wurde“, sagte Tusk.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte es wegen Wolodymyr Z. schwere Verstimmungen zwischen beiden Ländern gegeben, weil er trotz eines vom deutschen Bundesgerichtshof ausgestellten Europäischen Haftbefehls in der Ukraine untertauchen konnte. Ein mit den Ermittlungen vertrauter Beamter hatte damals den Vorwurf erhoben, dass Polen die Aufklärung sabotiere.

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