Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später erfolgt dann eine Erhöhung auf 14,60 Euro. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit einer entsprechenden Verordnung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Die Regierung setzt damit einen Beschluss der Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern vom Juni dieses Jahres um. Nach den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU hatten die Sozialdemokraten zunächst in Aussicht gestellt, dass der Mindestlohn bereits im kommenden Jahr auf 15 Euro steige.
Bas sprach von einer Anhebung um fast 14 Prozent. Dies sei die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit 8,50 Euro. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten“, erklärte die Ministerin, die auch Co-Parteichefin der SPD ist.
Bas dämpfte Befürchtungen in Teilen der Wirtschaft, die Lohnerhöhung könnte zu Jobverlusten führen. Durch die schrittweise Anhebung könnten die Unternehmen „die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen“, erklärte Bas. Mit der Verordnung erhöhen sich die Lohnkosten für die Arbeitgeber, deren Beschäftigte bisher einen geringeren Lohn erhalten, nach Schätzungen für 2026 um etwa 2,18 Milliarden Euro und für 2027 um etwa 3,44 Milliarden Euro.
Von der Anhebung sind dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge etwa zehn bis zwölf Prozent der Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus, dass das Ausmaß des Niedriglohnsektors und der Lohnungleichheit in Deutschland dadurch verringert werde, es aber auch negative Effekte auf die Beschäftigung geben könnte.
Kabinett plant Änderungen beim Vaterschaftsrecht
Zudem brachte das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf für Änderungen bei der sogenannten Vaterschaftsanfechtung auf den Weg. Leibliche Väter sollen künftig einfacher die Vaterschaft ihres Kindes anerkennen können. Aktuell gilt im Abstammungsrecht, dass selbst bei Einigkeit aller Beteiligten ein leiblicher Vater nicht ohne Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen kann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist. Der Ehepartner ist dann automatisch der rechtliche Vater.
Ebenso kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine „sozial-familiäre“ Beziehung besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht bewertet und damit eine Reform notwendig gemacht, die in der Ampel-Regierung nicht mehr abgeschlossen wurde.
Beides wird nun geändert. Sind sich alle Beteiligten einig, soll für die Anerkennung des leiblichen Vaters künftig kein Anfechtungsverfahren mehr notwendig sein. Ist eine Anfechtung notwendig, soll der leibliche Vater künftig nach den Plänen der Bundesregierungen unter anderem dann Erfolg haben, wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat oder hatte und diese Beziehung nicht durch sein Verschulden weggefallen ist oder gar nicht zustande kommen konnte. Über die Änderungen muss der Bundestag noch beraten.
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