Wegen des Verdachts der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut eingeleitet. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde mit. Das Verfahren sei vergangene Woche eröffnet worden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Eisenhut erklärte schriftlich auf Anfrage, bisher sei ihm durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Schreiben vom 27. Oktober lediglich mitgeteilt worden, dass beabsichtigt sei, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Mehr Informationen habe er seither nicht erhalten.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete eine Prüfung ein

Hintergrund des Ermittlungsverfahrens sollen Äußerungen Eisenhuts gewesen sein, die er als Gastredner bei einer Veranstaltung der AfD Karlsruhe Anfang Oktober getätigt haben soll. Vor rund 50 Zuhörern soll der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Singen in Bezug auf Ausländer gesagt haben: „Die tollen Fachkräfte, die wir jetzt hier haben, das wird wohl nichts. Das sind ja eigentlich nur Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen.“

Der SWR hatte diese Äußerungen eigenen Angaben zufolge öffentlich gemacht, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete daraufhin eine Prüfung ein, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte.

Ob wegen der Ermittlungen die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wurde, ist unklar. Die Landtagsverwaltung Baden-Württemberg wollte den Fall auf SWR-Anfrage nicht kommentieren. Der Landtag äußere sich „nicht zu einzelnen Immunitätsangelegenheiten“, teilte er dem Sender mit. Grundsätzlich habe der Landtag für die meisten Ermittlungsverfahren eine allgemeine Genehmigung zu Beginn der Wahlperiode erteilt. In diesen Fällen werden die Landtagspräsidentin und das Justizministerium lediglich darüber informiert.

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