Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Besoldungsrecht zur Höhe der Besoldung von Beamten von 2008 bis 2017 für in Teilen verfassungswidrig erklärt.

In vielen Bundesländern gibt es seit Jahren Streit um die Bezahlung von Beamten. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen seit 2015 einen Rahmen definiert, ab wann eine Besoldung nicht mehr amtsangemessen ist. Unter anderem werden die Bezüge dabei mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, dem Verbraucherpreisindex und dem Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts sprengte Berlin diesen Rahmen aber in mehreren Besoldungsgruppen. Der Leipziger Senat hielt die Besoldung in dem betroffenen Zeitraum für verfassungswidrig und legte die Sache 2017 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. In Karlsruhe sind noch weitere ähnliche Richtervorlagen anhängig – etwa aus Bremen und dem Saarland.

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