- Ukrainische Flüchtlinge, die seit April nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Asylbewerberleistungen.
- Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen dazu verpflichten können, elektronische Fußfesseln zu tragen.
- Die Bundeswehr soll im Rahmen einer Amtshilfe bei der Drohnenabwehr im Inland im Ernstfall auch Waffengewalt einsetzen können.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Beschlüsse gefasst. Damit werden etwa die Leistungen für einen Teil der ukrainischen Geflüchteten neu geregelt. Außerdem sollen Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt werden, indem Gewalttäter in Hochrisikofällen dazu verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen. Zudem soll die Rolle der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr gestärkt werden. Die Kabinettsbeschlüsse im Überblick:
Weniger Geld für Ukraine-Flüchtlinge
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern geringere Leistungen wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für einen entsprechenden Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, beim Bürgergeld sind es 563 Euro. Aus dem Ministerium hieß es, die ukrainischen Flüchtlinge würden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern als Geflüchtete nach Deutschland kommen.
Zudem steigt für die von der Änderung Betroffenen der Druck, eine Arbeit anzunehmen: Mit dem Gesetz sollen arbeitsfähige Geflüchtete verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. Bei Bedarf sollen sie Unterstützung der Arbeitsagenturen bekommen – bis hin zur Zuweisung einer Arbeit. Ziel der Bundesregierung bleibe die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft.
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor waren es 1,18 Millionen. Etwa 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter ca. 200.000 Kinder.
Opfer häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden
Außerdem beschloss das Kabinett am Mittwoch auf Initiative von Justizministerin Stefanie Hubig mehrere Änderungen des Gewaltschutzgesetzes mit dem Ziel, Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen – besonders Frauen. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen dazu verpflichten können, elektronische Fußfesseln zu tragen.
Außerdem können Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings oder Präventionsberatungen verpflichtet werden. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen künftig schärfer geahndet werden – mit einem Höchstmaß von drei statt bisher zwei Jahren Haft.
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat nach Angaben des Bundeskriminalamts im vergangenen Jahr mit fast 266.000 erfassten Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Plus von rund vier Prozent. Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen: Etwa 80 Prozent der erfassten Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.
Mehr Befugnisse für Bundeswehr bei Drohnenabwehr
Ein weiterer Kabinettsbeschluss befasste sich mit der Abwehr von Drohnen im Inland. Die geplanten Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes sehen zum einen vor, dass die Polizeibehörden besser für die Drohnenabwehr ausgerüstet werden sollen. Zudem schafft die Novelle auch neue Regelungen bei einer möglichen Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen einer Amtshilfe.
Dabei sollen die Streitkräfte im Ernstfall auch Waffengewalt einsetzen können. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte allerdings, dass Waffengewalt erst "als letztes Mittel" eingesetzt werden soll, etwa zur direkten Verhinderung von Katastrophen. Einem Sprecher des Bundesinnenministeriums zufolge könnte das etwa ein bevorstehender Angriff auf die kritische Infrastruktur sein. Umstritten ist, ob für die Novelle das Grundgesetz geändert werden muss. Unter anderem die Grünen machten daher Zweifel an dem Gesetz geltend.
Im Sommer und Herbst hatte es immer wieder Vorfälle mit Drohnen in Deutschland gegeben. Diese hatten unter anderem mehrfach den Flugbetrieb am Münchener Flughafen zum Stillstand gebracht. Die Bundesregierung vermutet Russland hinter einem Großteil der Vorfälle.
dpa, AFP (mze)
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