Ein US-Bundesrichter hat die auf Drängen von Präsident Donald Trump eingereichten Klagen gegen den ehemaligen FBI-Chef James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James abgewiesen. Staatsanwältin Lindsey Halligan sei rechtswidrig vom Justizministerium eingesetzt worden, urteilte Richter Cameron McGowan Currie am Montag. Comey wurde im September wegen einer Falschaussage und Behinderung des Kongresses von einer Grand Jury angeklagt. Er hat auf nicht schuldig plädiert und jegliches Fehlverhalten bestritten.

Comeys Anwälte hatten schon früher kritisiert, dass es sich bei der Strafverfolgung ihres Mandanten um einen von Trump angeordneten Racheakt handele. Der damalige FBI-Direktor hatte rund um Trumps Wahlsieg 2016 zu Vorwürfen einer russischen Einmischung in die Abstimmung ermittelt und wurde nach dessen Einzug ins Weiße Haus im Frühling 2017 von diesem entlassen.

Generalstaatsanwältin James war ebenfalls häufig Ziel von Trumps Zorn - insbesondere seitdem sie 2024 in einem Zivilverfahren erreichte, dass der heutige Präsident und seine Trump Organization wegen Finanzbetrugs verurteilt wurden. Staatsanwältin Halligan gab im Oktober bekannt, dass James sich wegen Bankbetrugs verantworten solle, da sie bei einem Hauskauf 2023 ihre neue Immobilie fälschlicherweise als Erstwohnsitz angegeben haben soll.

Halligan war erst im September von Trump für den Posten als neue kommissarische Bundesstaatsanwältin nominiert und daraufhin vom Justizministerium formal eingesetzt worden. Zuvor war ein anderer Interimsstaatsanwalt, Erik Siebert, aus dem Amt gedrängt worden, nachdem er sich laut Medienberichten weigerte, ein Strafverfahren gegen Comey und James anzustrengen.

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