Die sogenannten „goldenen Pässe“ in Malta verstoßen gegen das EU-Recht. Ein EU-Land dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Sonst werde der Erwerb der Staatsbürgerschaft zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion. (Az. C-181/23)

Eine Klage der EU-Kommission gegen den Mittelmeerstaat hatte damit Erfolg. Ausländische Investoren können die maltesische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Dazu müssen sie unter anderem mindestens 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten.

Der EuGH erklärte nun, dass so kein Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern hergestellt werde. Auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten könne nicht gewährleistet werden.

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