Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag zwei Iraker in Trier und Delbrück wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) festnehmen lassen. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2025, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte.
Bei den Festgenommenen handelt es sich den Angaben zufolge um Muthana S. und Kais S. J. Parallel zu den Zugriffen durch Beamte des Bundeskriminalamts wurden Wohnungen und weitere Räumlichkeiten der beiden sowie von drei weiteren Beschuldigten in Trier, Delbrück, Köln, Chemnitz und Wittmund in Niedersachsen durchsucht.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, in den Jahren 2016 und 2017 jeweils für mehrere Monate Mitglieder des IS im Irak gewesen zu sein. Kais S. J. soll sich unter anderem für ein Scharia-Komitee der Organisation betätigt haben. Muthana S. sei den Ermittlern zufolge unter anderem als Kämpfer eingesetzt gewesen.
Die Beschuldigten stehen damit im Verdacht, einer terroristischen Vereinigung im Ausland angehört zu haben. Die Ermittlungen richten sich auf Grundlage der Paragrafen 129a und 129b des Strafgesetzbuchs, die die Bildung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland unter Strafe stellen.
Am Dienstag wurden Muthana S. und Kais S. J. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Richter ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
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