- Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft sinken.
- Pendlerpauschale soll auf einheitlich 38 Cent steigen.
- Parteispenden und Gewerkschaftsbeiträge sollen sich steuerlich auszahlen.
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen beschlossen. Mit dem Steueränderungsgesetz sollen die Pendlerpauschale erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants gesenkt und die Ehrenamtspauschale angehoben werden. Zudem sollen Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Spenden an politische Parteien steuerlich stärker begünstigt werden. Das Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat.
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll sinken
Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dem Gesetz zufolge ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert werden. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die kriselnde Gastronomiebranche stabilisieren. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben. "Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich", heißt es in der Gesetzesvorlage.
Branchenverbände hatten bereits angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen. In der Plenardebatte des Bundestags sorgte diese Maßnahme für besondere Kritik: Linke und Grüne sprachen von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk.
Pendlerpauschale soll auf einheitlich 38 Cent steigen
Die Pendlerpauschale soll dem Gesetz zufolge zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent steigen. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent für jeden Kilometer der Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Diese Abstufung soll wegfallen. Die Bundesregierung begründet dies mit der nötigen Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden unabhängig von der Wegstrecke.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr steigen sollen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger dafür Steuern zahlen müssen. "Wir leisten damit einen aktiven Beitrag für ein funktionierendes Vereinsleben vor Ort", sagte die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein. Sie stellte für die Zukunft noch weitere Verbesserungen in Aussicht.
Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften sollen stärker begünstigt werden
Ferner verdoppelt das neue Gesetz die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.
In Kraft treten kann das Gesetz allerdings nur, wenn der Bundesrat am 19. Dezember zustimmt. Die Länder wollen es nur billigen, wenn sie vom Bund einen Ausgleich für Steuerausfälle erhalten. Die Ausfälle für die Länder betragen laut Gesetzentwurf allein im kommenden Jahr mehr als zwei Milliarden Euro. Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation bislang aber ab.
AFP (mze)
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