Das Rentenpaket der Bundesregierung hat im Bundestag eine Mehrheit bekommen. Das Parlament verabschiedete am Freitag die Gesetzesänderungen, zu denen unter anderem die Festschreibung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2031 gehört. In namentlicher Abstimmung bekam das Paket nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) 319 Ja-Stimmen, 225 Abgeordnete stimmten mit Nein. Es gab 53 Enthaltungen.
Damit hat das Paket die absolute Mehrheit erreicht, was zuvor wegen Kritik aus den Reihen der Union fraglich war. Union und SPD haben zusammen 328 Stimmen im Bundestag. Die absolute, sogenannte Kanzlermehrheit im Bundestag liegt bei 316 Stimmen.
Ob tatsächlich alle Ja-Stimmen aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD kommen, wird sich aber erst später herausstellen. Listen mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten werden mit etwa einer Stunde Verzögerung veröffentlicht.
Merz pochte auf die Kanzlermehrheit
Merz hatte am Donnerstagabend überraschend angekündigt, dass er für die Abstimmung die Kanzlermehrheit erwarte, also die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Diese ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa bei der Kanzlerwahl oder wenn ein Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt. „Wir haben 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Mehrheit ist 316“, sagte Merz. „Wir haben 328. Und ich würde mir ein Ergebnis wünschen zwischen 316 und 328.“
++ Die Bundestagsdebatte über das Rentenpaket zum Nachlesen im Liveticker ++
Das Paket sieht vor, mit der sogenannten Haltelinie das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu halten. Dafür müssen zusätzliche Steuermittel in die Rente fließen. Beschlossen wurde zudem die Ausweitung der Mütterrente. In einfacher Abstimmung wurden zudem mit den Stimmen der Koalition die Aktivrente, die durch Steueranreize ein Weiterarbeiten im Alter attraktiv machen soll, sowie ein Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge verabschiedet.
Insbesondere die Festschreibung des Rentenniveaus stieß wegen der Kosten vor der finalen Abstimmung auf Widerstand bei vorwiegend jungen Abgeordneten der Unionsfraktion. Ihnen versprach die schwarz-rote Koalition, die Rentenkommission noch in diesem Jahr einzusetzen und bereits im nächsten Jahr eine umfassende Reform des Rentensystems anzugehen.
Das sind die einzelnen Punkte:
Haltelinie
Der Begriff meint die 2019 eingeführte Vorgabe, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen einer Rente nach 45 Beitragsjahren mit jeweils durchschnittlichem Einkommen – auch Standardrente genannt – und dem aktuellen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es handelt sich um eine rein statistische Größe, die nichts mit dem Verhältnis des individuellen Rentenanspruchs zum vorherigen Einkommen zu tun hat. Nach bisher geltendem Recht hätte die Haltelinie letztmalig für die Rentenerhöhung im Juli 2025 gegolten. Nun wird sie bis Mitte 2031 verlängert. Danach wird das Rentenniveau voraussichtlich sinken. Rentenkürzungen sind aber gesetzlich ausgeschlossen.
Mütterrente
Hier geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Rentenansprüchen. Bisher konnten für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre angerechnet werden, das entspricht drei Rentenpunkten. Für Kinder früherer Jahrgänge sind es maximal zweieinhalb Jahre. Durch die sogenannte Mütterrente III sind es künftig auch in diesen Fällen drei Jahre. Profitieren sollen rund zehn Millionen Menschen, in erster Linie Frauen. Sie bekommen voraussichtlich etwa 20 Euro mehr Rente im Monat. Die Änderung gilt ab Januar 2027. Weil die technische Umsetzung bei der Rentenversicherung eine Weile dauert, wird die Mütterrente III aber erst ab Januar 2028 ausgezahlt. Das Geld für 2027 fließt dann rückwirkend.
Aktivrente
Sie soll Anreize schaffen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Wer dies tut, darf ab Januar bis zu 2000 Euro Lohn monatlich steuerfrei behalten. Es müssen aber Sozialabgaben gezahlt werden. Ob jemand parallel eine Rente bezieht oder den Rentenstart aufschiebt, ist egal. Gewerbetreibende und Selbstständige können die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen.
Bisher ist es allerdings in der Regel verboten, jemanden ohne Sachgrund befristet einzustellen, der früher schon einmal bei der gleichen Firma tätig war. Für Menschen im Rentenalter gilt das künftig nicht mehr. Sie können dann also befristet in ihre alte Firma zurückkehren.
Betriebsrente
Steuervergünstigungen und weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen – vor allem mit geringen Einkommen und in kleinen Firmen – eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Konkret ist vorgesehen, dass mehr Betriebe als bisher das sogenannte Sozialpartnermodell nutzen können. Dabei handelt es sich um einen speziellen Tarifvertrag, bei dem sich die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. Das Geld wird dann zum Beispiel von einem Pensionsfonds verwaltet. Künftig können sich Betriebe leichter an einem in der Branche bereits bestehenden Modell dieser Art beteiligen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Regelung, dass Arbeitgeber einen Teil ihrer Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter mit geringen Einkommen von der Steuer absetzen können. Hier steigt die Höchstsumme der steuerlich absetzbaren Beiträge und der Wert erhöht sich künftig automatisch. Die neuen Regeln treten stufenweise bis Januar 2027 in Kraft.
Kosten
Für jeden Teil des Pakets hat die Regierung die Kosten für den Staat geschätzt. Die Mütterrente III kostet den Bund demnach rund fünf Milliarden Euro im Jahr. Die Kosten für die Verlängerung der „Haltelinie“ schlagen ab 2029 zu Buche und liegen dann bei 3,6 Milliarden Euro. Im folgenden Jahr sind es 9,3 Milliarden und 2031 dann elf Milliarden Euro. Die Aktivrente kostet den Staat jährlich etwa 890 Millionen Euro; bei den Betriebsrenten sagt die Regierung „mittelfristig erwartete Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich“ voraus. Für diese beiden Vorhaben ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
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