Der Bundesrat hat den Weg für das heftig umkämpfte Rentenpaket der schwarz-roten Koalition freigemacht. Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten kann somit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten. Eine neue Steuerbefreiung wird mit der Aktivrente eingeführt. Verbesserte Regeln kommen für Betriebsrenten.

Die Beschlüsse im Überblick:

Eine Haltelinie beim Rentenniveau galt bisher nur bis dieses Jahr. Nun bleibt sie bis 2031 auf Höhe von 48 Prozent. Bei dieser Größe wird eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt. Mit Bundesmitteln werden die Renten jährlich so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie sinkt. Zum Beispiel fällt dann laut Regierung eine Rente von 1500 Euro zum 1. Juli 2031 um 35 Euro pro Monat höher aus.

Das kostet ab 2029 zunächst jährlich Summen von 3,6 Milliarden Euro bis zu 11 Milliarden 2031, aber auch danach zweistellige Milliardenbeträge. Das Rentenniveau sinkt zwar ab 2032, aber von einem höheren Niveau aus. Die Niveaustabilisierung war der SPD besonders wichtig. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte im Bundesrat, es sein „ein Kern des Sozialstaats“, dass sich Arbeit lohnen müsse.

Die Mütterrente ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Die für die Rente anrechnungsfähige Zeit wird für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate auf drei Jahre verlängert. Ab 2027 soll Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder ohne Unterschied gewürdigt werden, für das erste Jahr erst im Folgejahr rückwirkend. Kosten: 5 Milliarden Euro jährlich. Das war vor allem ein CSU-Anliegen. Bayern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lobte das Rentenpaket als wichtiges Signal für die Anerkennung von Lebensleistung.

Gestrichen wird zudem das Verbot von befristeter Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus. Kombiniert wird das mit dem auch beschlossenen Aktivrentengesetz: Ab kommendem Jahr können Rentnerinnen und Rentner in einer Beschäftigung 2000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Laut Regierung könnten 168.000 Menschen in Rente arbeiten. Der freiwillige Steuerbonus war eine Idee aus der CDU.

Zudem beschloss der Bundesrat ein Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten. Auch sie bleiben freiwillig, sollen aber attraktiver werden. Vor allem bei kleineren Unternehmen sowie Geringverdienern sollen sie ausgebaut werden. Der steuerliche Förderhöchstbetrag steigt.

Auf die Bürger sollen unter Schwarz-Rot noch weitere Rentenreformen zukommen. Zwei Tage zuvor hatte das Bundeskabinett eine Rentenkommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge machen, wie die Altersvorsorge gesichert und eine Überlastung von Beitrags- und Steuerzahlern vermieden werden kann – auch nach dem immer zahlreicheren Renteneintritt der Babyboomer. Ab Mitte 2026 soll Gesetzgebung folgen.

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