Im juristischen Streit um die Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen hat das Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen das Portal „Correctiv“ und fünf ihrer Mitarbeiter abgewiesen. Das verkündete die Vorsitzende der Pressekammer, Kristina Feustel. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Gegen den „Correctiv“-Bericht mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ hatten der Teilnehmer des Treffens, der Jurist Ulrich Vosgerau, sowie der Initiator des Treffens, Gernot Mörig, geklagt (Az.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25). Sie wollten „Correctiv“ in dem Bericht getätigte Aussagen verbieten lassen.
Unter anderem ging es um die Einordnung, dass es bei dem auf dem Treffen vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Vorgestellt wurde das Konzept vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner. An dem Treffen hatten AfD- sowie CDU-Politiker und Unternehmer teilgenommen. Nach dem „Correctiv“-Bericht vom Januar 2024 hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland protestiert.
Vosgerau und Mörig stehe hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu, teilte das Gericht nun mit. Leser des Artikels hätten erkennen können, bei welchen Passagen es sich um eine detaillierte Wiedergabe von Äußerungen auf dem Treffen oder eine wertende Zusammenfassung oder Kommentierung des Geschehens gehandelt habe.
Deshalb würden Leser nicht zu dem Verständnis gelangen, „dass Sellner oder ein anderer Teilnehmer wörtlich von ‚Vertreibung‘ oder einer ‚Ausweisung‘ von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe, oder dass wörtlich gesagt worden sei, dass auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland ‚verdrängt‘ werden sollten“, teilte das Gericht mit.
Gerichte urteilten mehrfach über Correctiv-Berichterstattung
Dass in Potsdam nicht von einer „Vertreibung“ oder „Ausweisung“ deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, ist ein Knackpunkt in der Berichterstattung über das Potsdamer Treffen. Der NDR hatte genau das in einem „Tagesschau“-Beitrag behauptet und 2024 gegen Vosgerau in einer Klage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verloren.
Das Landgericht Berlin II hatte im Dezember 2024 erstmals über den Kern der „Correctiv“-Berichterstattung geurteilt und der AfD-Politikerin Bearix von Storch erlaubt, dass sie von einer „dreckigen Correctiv-Lüge“ sprechen darf. In der Begründung verwiesen die Richter nicht nur auf die Zulässigkeit einer solchen Meinungsäußerung, sondern auch auf den Text selbst.
Denn bei dem Treffen sei es erwiesenermaßen nicht um die Deportation deutscher Staatsbürger gegangen. Trotzdem erwecke das Fazit des Artikels genau diesen Eindruck. Dort heißt es: „Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland.“ „Correctiv“ ging gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II in Berufung, zog diese angesichts mangelnder Erfolgsaussichten aber später zurück.
Anfang Februar 2024 hatte sich Vosgerau auch wegen weiterer Äußerungen in dem Artikel gegen „Correctiv“ gewandt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung bezüglich der Wiedergabe von Äußerungen Vosgeraus in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden. In den weiteren Punkten – etwa Äußerungen über das Wahlverhalten türkischstämmiger Wähler – wies sie den Antrag zurück. Vosgerau legte Beschwerde ein, diese wies das Hanseatische Oberlandesgericht zurück.
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