Die Kassenärzte in Deutschland schlagen die Einführung einer neuen Gebühr für Patienten bei jedem Arztbesuch vor. „Statt einer Praxisgebühr könnte es künftig als Eigenbeteiligung bei Arztbesuchen eine Kontaktgebühr geben“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der „Bild“.

„Sie könnte, wie zum Beispiel in Japan, bei drei oder vier Euro liegen und sollte von den Krankenkassen eingezogen werden.“ Auf diese Weise könne die Einnahmebasis der Kassen erhöht werden. Gassen betonte, die Gebühre müsse „sozial verträglich gestaltet werden, damit niemand überfordert wird“.

Eine „Kontaktgebühr“ hatte auch der Arbeitgeberverband BDA im Sommer vorgeschlagen, aber keine konkrete Summe genannt. Damit wollten die Arbeitgeber das sogenannte Ärzte-Hopping, also den mehrfachen und unnötigen Besuch von Ärzten wegen desselben Problems, eindämmen. Der Hausärzte-Verband und Patientenvertreter lehnten die „Kontaktgebühr“ darauf als unsozial ab.

30 bis 40 Euro extra für Besuch in der Notaufnahme

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sich nun ebenfalls für eine höhere Eigenbeteiligung von Patienten aus. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß sagte der „Bild“, die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten sollte von zehn auf 20 Euro am Tag verdoppelt werden. „Das ist angemessen“, sagte Gaß. Das bringe den Krankenkassen zusätzlich rund 800 Millionen Euro im Jahr.

Auch Patienten, die künftig ohne vorherige telefonische Beratung die Notfallzentren der Krankenhäuser aufsuchen, sollten laut Gaß zur Kasse gebeten werden. „Wer künftig ohne Kontaktaufnahme und Beratung durch die Leitstelle die Notfallzentren an den Krankenhäusern nutzt, sollte dafür eine Gebühr bezahlen. Ich finde 30 bis 40 Euro angemessen“, sagte er.

Die schwarz-rote Bundesregierung will im neuen Jahr eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Ziel ist, den zuletzt immer schnelleren Ausgabenanstieg für die Versorgung zu begrenzen und weitere Beitragsanhebungen zu vermeiden. Eine Expertenkommission soll bis März Vorschläge zur Stabilisierung ab dem Jahr 2027 vorlegen. Bis Ende 2026 sollen weitergehende Reformvorschläge folgen.

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